Große Koalition = Mietpreisbremse
Gespeichert von Dr. Klaus Lützenkirchen am
Die im Wahlkampf nahezu einhellig propagierte Mietpreisbremse nimmt Konturen an. Die Süddeutsche Zeitung berichtet in Ihrer Ausgabe vom 6.11 2013 von Beschlüssen der Verhandlungskommission. Danach soll bei Neuvermietungen -außer bei Neubauten - eine Mietvereinbarung unzulässig sein, soweit sie 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Die Kappunggrenze soll auf 15% in vier Jahren begrenzt werden, wobei die Länder ermächtigt werden, die Gemeinden, in denen diese Abweichung von der Regel gelten soll, zu bestimmen.
Es wird sich zeigen, ob weitere Tatbestandvoraussetzungen gelten werden. Immerhin besteht bei § 5 WiStrG auch das subjektive Erfordernis der Ausnutzung einer Mangellage. Jedenfalls wird die Sammlung von Mietwertgutachten immer wertvoller. Dafür sollten die Verbände sorgen.