Gesetz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit soll im Herbst kommen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Mehreren Medienberichten zufolge will die Bundesregierung im Herbst einen Gesetzentwurf zur Tarifeinheit in Betrieben vorlegen. Das kündigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei einer Pressekonferenz in Berlin an. Sie wird mit den Worten „Wir werden im Herbst was hinkriegen“ zitiert. „Wir wollen die Tarifeinheit, und wir sind intensiv in der Abstimmung, um einen verfassungsrechtskonformen Vorschlag machen zu können.“ Derzeit laufen noch Abstimmungen mit dem Innen- und dem Justizministerium, den so genannten Verfassungsressorts, die Regelungen auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundgesetz überprüfen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) deutete aber Schwierigkeiten bei diesen Gesprächen an. Er sei gemeinsam mit Nahles und Justizminister Heiko Maas (SPD) „dabei, eine Lösung zu finden, die dem Koalitionsvertrag entspricht, dem Regelungsbedürfnis entspricht und zugleich verfassungskonform ist“, erklärte der Innenminister bei derselben Pressekonferenz. Dies sei angesichts der weit gehenden grundgesetzlichen Garantie der Tarifautonomie "eine der komplizierteren Übungen", räumte de Maizière allerdings ein. Rückenwind erhält die gesetzgeberische Initiative derzeit durch die Streikdrohungen im Bereich der Luftfahrt und der Bahn. Die Arbeitgeber bestehen darauf, dass hier und in anderen Bereichen der Einfluss der Spartengewerkschaften eingeschränkt wird. Am Anfang stand auch der DGB mit seinen großen Gewerkschaften hinter dem Projekt. Mittlerweile steht der DGB nicht mehr hinter diesen Plänen. Garantiert ist der Widerstand der Spartengewerkschaften. Zum Beispiel droht der Marburger Bund bereits jetzt mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Etwas vernachlässigt wird bei alledem der Vorschlag, gesetzgeberische Maßnahmen zunächst auf die Reglementierung von Arbeitskämpfe in der Daseinsvorsorge zu beschränken, also insbesondere auf die Bereiche Krankenversorgung, Feuerwehr, Schulen, Kinderbetreuung, Verkehr und Energie. Auch andere Länder kennen solche Sonderregelungen. Denkbar wären längere Ankündigungsfristen und Verhandlungspflichten mit obligatorischer Schlichtung. Die verfassungsrechtlichen Risiken wären hier deutlich geringer. In diesem Zusammenhang ist auf den Vorschläge zur gesetzlichen Regelung von Streik und Aussperrung in Unternehmen der Daseinsvorsorge aus dem Jahre 2012 hingewiesen (Franzen/Thüsing/Waldhoff, Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge, Mohr Siebeck Tübingen 2012). Dieser Weg wäre m.E. das mildere Mittel und könnte zur Befriedung der besonders sensiblen Bereiche beitragen.