Der US-Senatsbericht zur CIA-Folter
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 autorisierte die US-Regierung unter Präsident George W. Bush im „Krieg gegen den Terror“ dass jahrelang praktizierte geheime Folterprogramm, das im Namen der nationalen Sicherheit Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung außer Kraft setzte. Fünf Jahre untersuchten nun Mitarbeiter des Senatsausschusses, wie die CIA Terrorverdächtige behandelte. Das am Dienstag vergangener Woche vorgelegte 6.700 Seiten umfassende Dokument belegt schwere Menschenrechtsverstöße. Eine rund 500-seitige Zusammenfassung ist öffentlich. Laut Senatsbericht hat die Folter von Terrorverdächtigen nichts gebracht. Mit den rechtlichen und moralischen Fragen befasst sich der Bericht kaum.
Folter ist auch in den USA strafbar. Gleichwohl ist mit einer strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Aufarbeitung durch die US-Justiz nicht zu rechnen; nicht einmal auf erfolgreiche Schadenersatzklagen (Schadenersatz statt Strafe?) können sich die Opfer – jedenfalls aus derzeitiger Sicht – berechtigte Hoffnungen machen.
In Deutschland hat der Generalbundesanwalt bislang zweimal die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen der Foltervorwürfe nach § 153f Abs. 2 StPO abgelehnt. Ein wichtiger Teil der Begründung greift künftighin aber nicht mehr, nämlich dass die USA selbst für die strafrechtliche Aufarbeitung sorgen werden. Mit Blick auf das ohnehin belastete Verhältnis zu den USA wird die Staatsräson dazu führen, dass der GBA wegen der Foltervorwürfe kein (ergänzt aufgrund des freundlichen Hinweises von Herrn Kollegen Müller; leider zunächst vergessen) Ermittlungsverfahren gegen amerikanische Staatsbürger einleitet.