Top-Versicherungsrechtler wegen verbaler Entgleisungen nach einem Fussballspiel entlassen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Das Juraportal “Legal Tribune Online” berichtet über einen interessanten Fall aus Großbritannien. C. O’Connell, ein Top-Anwalt für Versicherungsrecht in Großbritannien, beschimpfte nach einem verlorenen Fußballspiel seines Lieblingsvereins Chelsea die Fans der gegnerischen Mannschaft und wurde dabei gefilmt. Die verbalen Entgleisungen gipfelten darin, dass er die Fans der gegnerischen Mannschaft Liverpool unter anderem "ekelhaften Abschaum" (disgusting scouse scum) sowie "böse, schreckliche Menschen" (nasty, horrible people;) nannte. Sein Arbeitgeber, die internationale Anwaltskanzlei Goldberg Segalla, „was not amused“. Es kam zur Kündigung. Rick Cohen, Managing Partner bei Goldberg Segalla, zeigt sich in einem Video, das auf der Webseite der britischen Tageszeitung ”Dailymail” erschienen ist, entsetzt über O’Connells Verhalten. Das Verhalten sei mit dem Firmenethos der Kanzlei nicht zu vereinbaren. Und fast wie in einem Werbespot gibt die Kanzlei zu verstehen: „Unsere zentralen Werte erfordern es, dass jeder, der in dieser Kanzlei beschäftigt ist, Respekt gegenüber Mandanten, den Gerichten, den Kollegen und der Gemeinschaft zeigt. Respekt, Toleranz, Freundlichkeit, Verschiedenheit, Wohltätigkeit – dies sind nicht nur Worte für uns, wir stehen wahrhaft zu diesen Werten." Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts wäre eine Kündigung nur schwer zu begründen. Denn private Verfehlungen von Arbeitnehmer rechtfertigen grundsätzlich keine Kündigung. Ob der Arbeitgeber herausgehobenen Arbeitnehmern eine solche weitreichende und die kündigungsbewehrte Wohlverhaltenspflicht auferlegen kann, ist fraglich.