Kündigungsschutzklage eines Sparkassenmitarbeiters erfolgreich
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die Solinger Stadt-Sparkasse hat vor dem Arbeitsgericht eine Niederlage erlitten, die weitreichende Folgen haben könnte. Nach Bekanntwerden eines Immobilienbetrugs in Millionenhöhe hatte das Kreditinstitut im Herbst vergangenen Jahres drei Mitarbeitern fristlos gekündigt. Darunter ist ein 54-jähriger, langjährig bei der Sparkasse beschäftigter Abteilungsleiter. Er war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur außerordentlich kündbar. Gegen seine Entlassung hat er geklagt und nun vor dem Arbeitsgericht Solingen (Urteil vom 13.3.2019 - 1 Ca 1128/19) recht bekommen.
Das Kreditinstitut hatte seinem Mitarbeiter eine Mitschuld an dem Millionen-Betrug zugeschrieben: Er habe als zuständiger Abteilungsleiter der Immobilienabteilung in zehn Fällen die Kreditanträge für Immobilienankäufe nicht sorgfältig genug prüft. Das habe dazu geführt, dass Betrüger leichtes Spiel hatten und Kredite an nicht solvente Kunden ausgegeben wurden.
Das Arbeitsgericht Solingen hat hingegen der Kündigungsschutzklage des gekündigten Mitarbeiters stattgegeben. Das Gericht konnte eine grobe Verletzung der Pflichten, die den Arbeitgeber zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung berechtigen, nicht feststellen und hat entschieden, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Zudem hat es die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers in seiner alten Position verurteilt.
Die Lokalpresse (Solinger Tageblatt vom 14.3.2019) berichtet, dass das Arbeitsgericht die Aufmerksamkeit vor allem auf die Verantwortung des Sparkassen-Vorstandes gerichtet habe. Denn aufgrund der hohen Kreditsumme habe nicht nur der Abteilungsleiter, sondern auch der Vorstand die Kreditanträge genehmigen müssen – und das auch getan. Der Vorstand habe dabei die faulen Kredite ebenfalls nicht erkannt. Während die Sparkassen-Führung nicht zur Verantwortung gezogen wurde, sollte der Abteilungsleiter für die gleichen Fehler gehen. „Es gibt zwar keine Gleichheit im Unrecht“, wird der Vorsitzende zitiert. „Aber der Vorstand ist doch noch im Amt?“, habe der Vorsitzende die Sparkassen-Vertreter gefragt.