WEG-Reform: vorerst ausgebremst!
Gespeichert von Dr. Oliver Elzer am
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Nach den Planungen der Bundesregierung sollte die WEG-Reform 2020 letzte Woche bereits seine 2. und 3. Lesung im Bundestag erlebt haben. So kam es nicht. CDU/CSU und SPD haben noch Gesprächsbedarf entdeckt. Wo? Nach einem Artikel des Tagesspiegels und den PM von SPD und CDU/CSU geht es wohl um folgende Paragrafen:
- § 9b WEMoG: keine Darlehens- und Grundstücksgeschäfte (CDU/CSU und SPD)
- § 19 Abs. 3 Satz 2 WEMoG: Streichung (SPD)
- § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEMoG: Streichung (SPD)
- § 25 Abs. WEMoG: ggf. vereinzelt Quorum für bestimmte Beschlüsse
- § 27 Abs. 1 WEMoG: nur Geschäfte von untergeordneter Bedeutung (SPD und CDU/CDU)
- Sachkundenachweis (GewO): CDU/CSU (Wirtschaftspolitiker) ist unsicher (einige Verbände haben insoweit Abgeordnete angeschrieben)
- höhere Versicherung Verwalter (eine Regelung in der MaBV): CDU/CSU ist unsicher (SPD will 1 Mio. EUR pro Fall)
Das BMJV wird jetzt Vorschläge liefern müssen. Es bleibt also spannend! Ggf. geht es ja auch noch um § 23 Abs. 1 Satz 2 WEMoG (virtuelle Versammlung) und § 23 Abs. 3 WEG (Quorum für schriftliche Beschlüsse). Ferner kann § 21 WEMoG kaum so bleiben.