EU: Neue Standardvertragsklauseln (Model Clauses) für den internationalen Datentransfer
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die EU Kommission hat gestern einen Vorschlag zu ihren überarbeiteten Standardvertragsklauseln als Instrument zur Datenübermittlung in Drittstaaten ohne Angemessenheitsbeschluss in Englisch veröffentlicht.
Die derzeit gültigen Fassungen der EU-Standardvertragsklauseln wurden noch im Rahmen der längst beerdigten EU Datenschutzrichtlinie und damit lange vor Geltung der DS-GVO verfasst und von der EU Kommssion abgesegnet. Eine Überprüfung und Überarbeitung der Klauseln war damit bereits durch den geänderten Rechtsrahmen der DS-GVO geboten.
Eine zeitnahe Überprüfung wurde auch durch das Schrems-II-Urteil des EuGH, in dem dieser nicht nur den Angemessenheitsbeschluss mit den USA (EU-US-Privacy-Shield) für ungültig erklärte, sondern auch eine kritische Prüfung der Standardvertragsklauseln vornahm. Praktisch gesehen sind sie für den Datentransfer aus der EU heraus extrem wichtig - nicht nur für den Datenaustausch mit Unternehmen in den USA, sondern auch ab dem 01.01. wegen BREXIT wahrscheinlich für den Datentransfer aus der EU nach GB.
Die EU Kommission hat zu ihrem Entwurf in ein öffentliches Konsultationsverfahren eingeleitet. Das Verfahren endet am 10.12.2020.
Es fällt auf den ersten Blick auf, dass die neuen Standardvertragsklauseln erheblich von den seit Jahren genutzten Modellen abweichen. Es gibt neue Vertragsbestimmungen, die z.B. das nicht erst seit Schrems II heiße Thema „Überwachung“ (government access requests) abdecken sollen (im Blog hier). Er soll nunmehr vier Module mit Anhängen geben:
MODULE ONE: Transfer controller to controller
MODULE TWO: Transfer controller to processor
MODULE THREE: Transfer processor to processor
MODULE FOUR: Transfer processor to controller
Das Modul „processor“ integriert die Vorgaben für die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO, was sicher ein Fortschritt ist. Die Vorgaben können von den Parteien wie bisher ergänzt, aber nicht abgeändert werden.
Haben Sie Anmerkungen zu den neuen Standardvertragsklauseln? Sind sie praxistauglich? Wie realistisch ist es, dass es noch zu Änderungen kommt.