Geschichte des BAG wird wissenschaftlich aufgearbeitet
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Dass Institutionen ihre Geschichte wissenschaftlich aufarbeiten lassen, ist nicht neu. Dabei steht häufig die Zeit des Nationalsozialismus, immer öfter aber auch die Nachkriegszeit im Fokus. Vor allem interessieren etwaige personelle und gedankliche Kontinuitäten, die manche Entwicklungen im nachhinein zu erklären vermögen. Auch beim Bundesarbeitsgericht stellt sich die Frage, wie radikal der Neuanfang im Jahre 1954 unter seinem ersten Präsidenten Nipperdey war und welche Entwicklungslinien sich in den Jahren und Jahrzehnten danach ausmachen lassen. Von daher lässt eine Pressemitteilung des BAG aufhorchen, die ein entsprechendes Forschungsprojekt angekündigt. Die Pressemitteilung (PM 28/21) lautet wie folgt:
„Das Bundesarbeitsgericht hat eine Vereinbarung über die Durchführung eines umfassenden zeit- und rechtshistorischen Forschungsprojekts mit dem Titel „Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954“ abgeschlossen. Das Forschungsvorhaben wird geleitet von Prof. Dr. Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, und Prof. Dr. Christian Walter in Kooperation mit Prof. Dr. Martin Franzen (beide Ludwig-Maximilians-Universität München).
Die Geschichte des Bundesarbeitsgerichts seit der Errichtung im Jahr 1954 ist mit Blick auf mögliche personelle und inhaltliche Kontinuitäten aus der Zeit des Nationalsozialismus bisher nicht umfassend erforscht. Deshalb stellt das Bundesarbeitsgericht mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umfangreiche Mittel zur Durchführung eines interdisziplinären Forschungsvorhabens zur Verfügung. Im Rahmen einer etwa einjährigen Pilotphase sollen zunächst umfassend die Quellenlage ermittelt, erste exemplarische Auswertungen vorgenommen und das weitere genaue Forschungsdesign festgelegt werden. Vorgesehen sind im Folgenden zwei Einzelstudien: In einer historischen Kollektivbiographie werden die Lebensläufe der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts (einschließlich der Präsidenten) sowie der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der ersten Stunde untersucht. Eine juristische Studie soll sich darüber hinaus der Frage zuwenden, inwieweit sich in der frühen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kontinuitäten zur Zeit des Nationalsozialismus feststellen lassen.
Das Forschungsvorhaben wird Anfang des Jahres 2022 beginnen und ist auf einen Zeitraum von drei bis vier Jahren angelegt. Es ist beabsichtigt, die Öffentlichkeit auch während des laufenden Projektes über den Stand der Forschungen (beispielsweise in Veranstaltungen) zu informieren.“