EU Kommission: Verschuldensunabhängige Haftung für KI?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Die EU-Kommission hat gestern neue KI-Haftungsvorschriften in Form einer neuen EU-Produkthaftungs-Rili vorgeschlagen:
In der Presseerklärung heißt es u.a.:
"Der Zweck der Richtlinie über KI-Haftung besteht darin, einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen und die Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systeme verursachten Schäden festzulegen, indem ein umfassenderer Schutz für Opfer (sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen) eingeführt und der KI-Sektor durch Stärkung der Garantien gefördert wird. Durch die Richtlinie werden bestimmte Vorschriften für Ansprüche, die nicht in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie fallen, in Fällen, in denen Schäden durch Fehlverhalten verursacht werden, harmonisiert. Dies umfasst beispielsweise Verletzungen der Privatsphäre oder durch Sicherheitsprobleme verursachte Schäden. Dank der neuen Vorschriften wird es beispielsweise leichter, Schadensersatz zu erhalten, wenn jemand in einem Einstellungsverfahren, bei dem KI-Technologie zum Einsatz kam, diskriminiert wurde.
Mit der Richtlinie wird das rechtliche Verfahren für Opfer vereinfacht, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass das Verschulden einer Person zu einem Schaden geführt hat. Erreicht wird dies durch die Einführung von zwei wesentlichen Elementen: Erstens werden in Fällen, in denen ein entsprechendes Verschulden festgestellt wurde und nach vernünftigem Ermessen von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann, mit der so genannten „Kausalitätsvermutung“ die Schwierigkeiten der Opfer behoben, detailliert erklären zu müssen, wie der Schaden durch ein bestimmtes Verschulden oder eine bestimmte Unterlassung verursacht wurde; dies kann bei dem Versuch, komplexe KI-Systeme zu verstehen und sich darin zurechtzufinden, besonders schwierig sein. Zweitens werden die Opfer über mehr Instrumente verfügen, um rechtliche Entschädigung zu verlangen, indem in Fällen, in denen Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen und Anbietern eingeführt wird."
Den englischen RiLi- Vorschlag selbst findet man hier: https://single-market-economy.ec.europa.eu/document/3193da9a-cecb-44ad-9...
Was halten Sie davon? Wie wirkt sich z.B. die Black-Box Problematik der KI auf die Haftung aus?
(Lesenswert dazu Oechsler: Die Haftungsverantwortung für selbstlernende KI-Systeme NJW 2022, 2713.)