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OpenAI‘s neues Modell GPT-4: Werden wir Juristen bald überflüssig?

Bild von axel.spies Gespeichert von Dr. Axel Spies am Do, 2023-03-16 13:11

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Und wieder eine Neuigkeit von dem von Microsoft finanzierten Start-Up OpenAI:  die neue Version GPT-4 seines Sprach-Models GPT ist veröffentlicht. Auf dieses kann über den Chatbot ChatGPT Plus zugegriffen werden. Die Entwickler versprechen, dass neue Modell könne „kreativ“ Texte erstellen und bearbeiten und den Schreibstil des Nutzers übernehmen. Außerdem könnten Bilder als Input und bis zu 25.000 Wörter als Quelle verarbeitet werden -alles beachtliche Erweiterungen.

Hierzu einige kurze Kommentare – ganz ohne Chatbot:

Wir haben hier im Blog bereits diskutiert, welche Herausforderungen die Nutzung von ChatGPT durch Anwälte mit sich bringt. Mit der erweiterten Möglichkeit, große Textkonvolute zu verarbeiten, könnten sich Anwälte mit GPT-4 – wie Rob Waugh für die DailyMail anmerkt – beispielsweise Bullet Points oder Kurzzusammenfassungen von solchen Texten erstellen lassen.

Denkbar wäre auch, dass solche Chatbots dafür eingesetzt werden, lange Verträge zu analysieren und Übersichten zu bestimmten Regelungen zu schreiben, beispielsweise im Rahmen einer Due Diligence. Genau das möchte PwC nun im Rahmen eines Probelaufs mit der Software Harvey testen, die das neueste Modell GPT-4 nutzt, wie die Financial Times kürzlich berichtete. Zuvor veröffentlichte die Financial Times bereits, dass der Chatbot Harvey einen im November gestarteten Probelauf bei Allen & Overy bereits erfolgreich bestanden hat.

Bevor wir alle eine Frühverrentung beantragen: Die New York Times berichtet, dass auch bei GPT-4 gravierende Probleme fortbestehen – „Hallucination“ genannt. Die Systeme könnten z.B. nicht prüfen, welche Informationen wahr oder falsch sind und denken sich daher, wenn sie keine Antwort finden, einfach etwas aus. So würden sie teilweise Texte erzeugen, die völlig falsch sind. In einem früheren Beitrag haben wir diskutiert, ob es daher eine Pflicht zu digitalen Wasserzeichen geben sollte. Insb. Urheberrechts- und Datenschutzprobleme Probleme bestehen weiter.

Was halten Sie juristisch von GPT-4?


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