Einigung beim Hinweisgeberschutz
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Wie das Handelsblatt (vom 5.5.2023) und andere Medien berichten, ist es Ende vergangener Woche einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern unter dem Vorsitz von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und dem hessischen Justizminister Roman Poseck (CDU) gelungen, einen Kompromiss zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz zu finden. Dieser sieht vor, dass Unternehmen entgegen der ursprünglichen Pläne keine Meldestelle für anonyme Hinweise einrichten müssen. Dies hatten CDU und CSU auf Wunsch der Wirtschaft abgelehnt, da damit erhebliche Kosten einhergegangen wären. Stattdessen dürfen Unternehmen bevorzugt interne Kommunikationskanäle anbieten.
Auch sollen die Bußgelder statt der ursprünglich 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP setzte hingegen durch, dass das Gesetz in vielen Bereichen gilt, etwa im Lebensmittel- und Umweltrecht, bei Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten. Die Regeln sehen vor, dass Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eigene Hinweisgebersysteme aufbauen müssen. Unternehmen unterhalb der Schwelle haben Zeit bis Dezember.
Der Vermittlungsausschuss soll den Kompromiss morgen formell beschließen. Danach könnte der Bundestag direkt die Einigung bestätigen und am Freitag dann der Bundesrat.