"Entnazifizierung" von Aktenzeichen
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, beim Aktenzeichen des Urteils eines Landesarbeitsgerichts bislang an nationalsozialistische Umtriebe gedacht? Ich nicht. Die Aktenzeichen der Arbeitsgerichtsbarkeit leiten sich traditionell aus denen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab. Erstinstanzliche Zivilverfahren führen beim Amtsgericht ein "C", beim Arbeitsgericht "Ca"; Berufungsverfahren beim Landgericht das "S", beim Landesarbeitsgericht "Sa". Revisionen in Zivilsachen sind beim Bundesgerichtshof mit "ZR" anhängig, beim Bundesarbeitsgericht mit "AZR".
Nordrhein-Westfalen hat nun gemeint, das bundesweit übliche "Sa" für Berufungsverfahren beim LAG erinnere an die dunkelbraune Sturmabteilung. Seit einigen Monaten erhalten Neueingänge bei den drei nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln deshalb das Aktenzeichen "SLa". Lediglich Altverfahren werden unter dem alten "Sa" zu Ende geführt.
Sommerloch? Ja. Nessie? Nein. SLa wurde schon gesichtet. Beispielsweise hier: LAG Hamm, Urt. vom 11.6.2024 - 16 SLa 27/24, BeckRS 2024, 17545