Solange die Täter unter uns sind, muss die strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen weitergehen!

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 03.12.2008

Vor 50 Jahren wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen  (außerhalb des Bundesgebiets) mit Sitz in Ludwigsburg gegründet. Am Montag würdigten Bundespräsident Koehler und die Vorsitzende des Zentralrats der Juden Charlotte Knobloch die Arbeit der Einrichtung, ohne deren Vorermittlungen für die Staatsanwaltschaften der Auschwitz-Prozess nicht aussichtsreich hätte geführt werden können.

Die von Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm geleitete Zentralstelle  darauf nur vorermitteln. Erst vor wenigen Wochen wurde belastendes Material über Iwan Demjanjuk der Staatsanwaltschaft München I übergeben. Die Arbeit in Ludwigsburg geht weiter.

Es ist zu hoffen, dass das gilt, was der baden-württembergische Justizminister Goll (FDP) anlässlich des Jubiläums sagte: Solange es auch nur theoretisch denkbar sei, dass noch ein Täter unter uns ist, besteht die Verpflichtung zur strafrechtlichen Aufarbeitung!

Seit dem Jahr 2000 besteht eine Außenstelle ds Bundesarchivs in Ludwigsburg, seit 2001 gibt es eine von der Universität Stuttgart finanzierte historische Forschungsstelle.

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3 Kommentare

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In seinem Beitrag "Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen und die Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen" NJW 2009, 14 befasst sich RiOLG K. Kuchenbauer mit den tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Verfolgung dieser Verbrechen in der Praxis und mit der Frage, ob diese weiterverfolgt werden sollen. Auch er vertritt die Auffassung, dass die Bewährung der Rechtsordnung und der Schutz des menschlichen Lebens weiterhin die Verfolgung und Bestrafung erfordern.

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Sehr geehrter Herr Below,

an dem, was ich in meinem Start-Beitrag allgemein zur Verfolgung von NS-Verbrechen geschrieben habe, halte ich unverrückt fest: "Solange die Täter unter uns sind, muss die strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen weitergehen!" und "Solange es auch nur theoretisch denkbar sei, dass noch ein Täter unter uns ist, besteht die Verpflichtung zur strafrechtlichen Aufarbeitung!"

Gemeint ist damit nicht eine Vorverurteilung all derjenigen, die in NS-Taten verstrickt sind - auch für sie gilt selbstverständlich wie für jeden Straftäter die Unschuldsvermutung -, sondern die Aufklärung der Taten in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, das bei fehlendem hinreichenden Tatverdacht mit einer Einstellung endet kann, oder in einer öffentlichen Hauptverhandlung, die mit einem Freispruch endet, wenn die Schuld des Angeklagten der Überzeugung des Gerichts nicht feststeht.

Im Fall Demjanjuk ist zwar die Anklage zugelassen worden, der Prozess wird aber erst in einigen Wochen beginnen. Dann kann jeder in öffentlicher Verhandlung verfolgen, in welcher Weise dieses Verfahren geführt wird, d.h. konkret, ob die Rechte des Angeklagten gewahrt bleiben, und wie es ausgeht. Und selbst eine Verurteilung kann noch vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft werden.

Beste Grüße

Bernd von Heintschel-Heinegg

alleine das Zitat, das sich Herr Below zu Eigen macht, das Simon Wiesenthal Center oder der WJC lebten "auf Kosten der Rache für den Holocaust", entlarvt das vorstehende Posting als antisemitische Hetze.

Die Beweisaufnahme läuft noch, und durch eine spekulative und tendenziöse Vorwegnahme der Ergebnisse wird aus einem Mordprozess noch lange kein "Fall deutsche Justiz". Abgesehen davon ist durch die bisherige Beweisaufnahme die Behauptung Demjanjuks, er sei jahrelang in Chelm Kriegsgefangener gewesen, so gut wie widerlegt, seine Anwesenheit in Flossenbürg nach seiner Zeit in Sobibor sehr wahrscheinlich (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/prozess-gegen-john-demjanjuk-der-muehsame-weg-zur-wahrheit-1.988297) und der Ausweis wurde nicht vom FSB, sondern vom OSI der USA zur Verfügung gestellt (ob die Echtheit angesichts der Vergleichs- und Untersuchungsmöglichkeiten erwiesen ist, ist wieder eine andere Frage, aber nicht abhängig davon, woher der Ausweis kommt. Falsche Angaben machen den ganzen o.g. Beitrag unglaubwürdig).

 

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