Neues Gesetz zur Entschädigung von Überwachungsmaßnahmen im TK-Bereich

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.05.2009

Im soeben erschienenen Bundesgesetzblatt I Nr. 24 vom 6. Mai 2009 ist das neue Gesetz zu Entschädigung von Übrwachungsmaßnahmen im TK-Bereich  veröffentlicht.  Das Gesetz regelt die Entschädigungstatbestände und pauschale Entschädigungssätze für TK-Betreiber.  Adressaten sind "denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere Entschädigungen bestimmt sind."

Gemäß Artikel 5 des TK-EntschNeuOG tritt das Gesetz am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, und damit am 01. Juli 2009 in Kraft.

Schon heute ist absehbar, dass das Thema Entschädigung die Politik auch weiterhin beschäftigen wird. Im politischen Raum werden insbesondere Forderungen nach einer angemessenen Investitionskostenentschädigung für Überwachungsmaßnahmen sowie für die Umsetzung der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung weiter diskutiert.

Link (Leseversion) : http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous2416088151819&bk=Bundesa...

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen