"Online-Scheidung" und Versorgungsausgleich

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 24.04.2010

Meine Meinung zur sogenannten "Online-Scheidung" hatte ich bereits hier kundgetan.

Interessant zu erfahren wäre, wie die „Online-Anwälte“ wohl mit dem neuen Versorgungsausgleich umgehen.

Wird „online“ zu folgenden drängenden Fragen beraten?

  • Soll ich bei kurzer Ehezeit einen Antrag nach § 3 III VersAusglG stellen?
  • Soll ich eine externe Teilung nach § 14 II Nr. 1 VersAusglG verlangen?
  • Was geschieht, wenn der Versorgungsträger nach § 14 II Nr. 2 VersAusglG eine externe Teilung verlangt?
  • Soll ich eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich nach § 6 VersAusglG schließen?

Fragen über Fragen.

Die einschlägigen Seiten der „Online-Anwälte“ schweigen dazu.

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7 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Burschel,

glauben Sie, dass die Anwaltschaft die Fragen 2 und 3 beantworten kann ?

Ich würde mich an die gar nicht trauen. Die Frage wäre nur, wer kann Sie beantworten. Vllt. die neue Versorgungsausgleichskasse ? Hier ist noch einiges im Entwicklungsstadium.

gruß

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Anna schrieb:

 

glauben Sie, dass die Anwaltschaft die Fragen 2 und 3 beantworten kann ?

 

Ich denke, Sie wird es müssen.

Guten Morgen Herr Bal..., ähm Burschel,

alle Fragen, die man in einem persönlichen Gespräch klären kann, lassen sich auch telefonisch oder via E-Mail erörtern. Sie können von der Online-Scheidung halten, was Sie wollen. Fakt ist, dass mittlerweile eine ganz beträchtliche Anzahl Scheidungswilliger diesen Weg geht und ich selbst noch keinen, wirklich keinen Mandanten erleben durfte, der auch nur ansatzweise unzufrieden gewesen wäre.

Viele Grüße aus Jena

RA Christian Kah

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RA Christian Kah schrieb:

 ich selbst noch keinen, wirklich keinen Mandanten erleben durfte, der auch nur ansatzweise unzufrieden gewesen wäre

ach Herr Kah,

die Haftungsfälle zum neuen Versorgungsausgleich kommen schon noch ....

Meinen herzlichsten Glückwunsch!

Und wenn der Kleine mal krankt ist, suchen sie dann eine Arztpraxis auf oder lassen Sie und die Mutter sich telefonisch oder "online" beraten?

Sehr geehrter Herr Burschel,

 

Danke für Ihre Ausführungen. Hoffentlich lesen es viele Scheidungswillige und ziehen dann die individuelle Beratung vor Ort vor.

 

 

Sehr geehrter Herr Kollege Kah,

als Verfechter der Online-Scheidung kann ich Ihre Kommentare zwar noch verstehen, vermute aber, dass Sie mittels online nur Zeit gewinnen wollen, sich über die aktuelle Rechtslage kundig zu machen.

 

Sicherlich kann man ERSTberatungen online machen, keine Frage. Aber spätestens wenn es tatsächlich in ein Scheidungsmandat übergehen soll, sind sicherlich Gespräche in ruhiger Runde notwendig, da so ein Verfahren das restliche Leben des Mandanten beeinflussen kann.

 

MfG

 

 

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Hu,

 

Scheidung ohne ausführliche Beratung, was einem alles so zustehen könnte, welche Ansrpüche man haben könnte, wo man ausgleichen könnte, auch nach sehr kurzer Ehedauer.... Man stelle sich vor, verheiratet und selbstverantwortlich... und... eine Scheidung ohne Krieg, weil keiner was vom anderen will. Das geht natürlich gar nicht und muss durch den geneigten Anwalt ausgeredet werden, da verdient ja keiner dran...

 

 

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