Der Mercedes unter den Zahnspangen

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 26.04.2011

 

Der (fast schon übliche) Streit: Kind bekommt Zahnspange, der barunterhaltspflichtige Vater soll sich an den Kosten beteiligen.

Ja, sagt das OLG Frankfurt, eine Zahnspange kann unterhaltsrechtlich Sonderbedarf sein.

Aber:

Auch nach der Gesundheitsreform trägt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst 80% der Kosten. Nach planmäßigem Abschluss der Behandlung werden die Restkosten erstattet.

 

Als Sonderbedarf kommen daher nur zahnärztliche Zusatzleistungen in Betracht.

 

Hier hatte das Kind ein sog. Damon-Bracket-System bekommen (scheint so etwas wie der Mercedes unter den Zahnspangen zu sein).

Daran muss sich der Vater nur dann beteiligen, wenn

  • dies medizinisch notwendig ist oder
  • sich die Eltern über diese Art der Behandlung geeinigt haben.

 

Beides konnte die Mutter im vorliegenden Fall nicht beweisen, so dass sie auf den Kosten sitzen blieb

 

OLG Frankfurt v. 21.07.2010 – 4 UF 55/10 = FamRZ 2011, 570

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen