Verfahrenswert bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.04.2024
Rechtsgebiete: Vergütungs- und Kostenrecht|1078 Aufrufe

In einer in der Rechtsprechung höchst umstritten Anfrage hat  das OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 18.4.2024   - 6 WF 42/24 - seinen bisherigen Standpunkt unterstrichen, dass sich der Verfahrenswert bei einem Wege einstweilige Anordnung verlangten Verfahrenskostenvorschusses auf die Hälfte des Betrages belaufe. Der Ausspruch erwachse in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht in materielle Rechtskraft. Die einstweilige Anordnung schaffen keine Grundlage dafür, dass der zugesprochene Betrag behalten werden dürfe, sondern verwirkliche nur einen vorläufigen Rechtsschutz.

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