Morbus tacker

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.11.2011
Rechtsgebiete: Familienrecht|3640 Aufrufe

Manche Anwälte und ihre Hilfskräften leiden mitunter am Morbus tacker.

Es ist an sich kein vernünftiger Grund erkennbar, einen Schriftsatz und seine beglaubigte und einfache Abschrift 5 – 7 mal (oben links bis mittig) erdbebenfest zu vertackern.

Dahinter scheint mir ein Mythos zu stecken:

Bekommt der Anwalt später die Gerichtsakte in die Hand und stellt fest, dass die einzelnen Blätter der Schriftsätze noch mit Tackernadeln verbunden sind und das Papier oben links bis mittig nicht ausgefranst, perforiert oder abgerissen, sondern völlig unbeschädigt ist, deutet dies angeblich daraufhin, dass der Richter die Akte allenfalls überflogen, nicht aber wirklich durchgearbeitet hat.

Tipp deshalb: Achten Sie bei Ihrem Richter auf abgebrochene Fingernägel. Hat er solche, können Sie Aktenkenntnis voraussetzen. Neben dem Mysterium der einzelnen Socke gehört das ständige spurlose Verschwinden des Klammerziehers zu den noch immer ungelösten Rätseln der Menschheit.

Nicht nur, aber auch zur zur Pflege meiner Fingernägel begebe ich mich in nun in Urlaub 

Bis dahin

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