Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|368278 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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Dem OLG Frankfurt ist eine von meiner eigenen abweichende, eigenständige  Meinung erlaubt, aber diese Diskrepanz halte ich für keine tragfähige Begründung einer VB.

Wo ist also das Problem bei Ihnen?

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Verehrter Schalke, ich bedauere es ja selber ausserordentlich, dass meine eigene Meinung noch nicht in Granit gemeisselt als Standardkommentar zum Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung bei allen Gerichten vorliegt. Dann gäbe es ja sowieso keine Probleme in der Rechtsprechung mehr.

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@Schalke, veilleicht kommt auch noch jemand auf die Idee, die Videos des BKA konnte die Verteidigung ja nicht sehen, weil ein Justizbediensteter mit einem breiten Rücken im entscheidenden Moment durchs Bild gelaufen ist, und daher muss es zu einer Wiederaufnahme kommen? Die mündlichen Ausführungen des SV Pfoser waren doch auch noch da in der Beweisaufnahme und die wurden unstrittig gewürdigt. Wie oft sollen noch Details immer wieder durchgekaut werden, jetzt steht doch eine VB zur Debatte.

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@emil, Rüdiger, Hessenlotto, Peppermint Patty und auch andere.

Im Spiegel-TV-Video hatte Frau Darsow wieder einen "Waffennarren" in der Baufirma ihres Mannes als Verursacher des Ausdrucks der Silencer-Seite ins Spiel gebracht, damit hatte sich das Schwurgericht aber genau auseinandergesetzt. Mit einem möglichen Täter aus der Rockerszene ja ebenfalls.

Sehen diejenigen, die Herrn Darsow immer noch als unschuldig ansehen und den Eheleuten Darso helfen wollen, was ja grundsätzlich ehrenhaft und legitim ist, denn noch andere mögliche Täter, aber da müsste bitte schon eine gewisse Plausibilität bzw. ein Anfangsverdacht vorhanden sein, der über das reine Fantasieren hinausgeht.

Wer schon mal im TV den Privatdetektiv Mr. Adrian Monk, ehemaliger Kriminalbeamter beim Morddezernat des San Francisco Police Department, gesehen hatte, der kennt ja auch überraschende Fälle mit ganz raffinierten Mordplänen und Tätern aus dieser TV-Serie.

Bringen Sie doch ruhig mal solche überraschenden Ideen für eine andere Täterschaft, vielleicht ist ja etwas Greifbares vorhanden, auch ein Motiv, kein Alibi, usw. sollte aber schon ebenfalls vorhanden sein.

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Ich gehe davon aus, dass es bis zu einer Entscheidung des BVerfG nach einer VB noch viele Monate dauern kann, also hätten die Helfer der Eheleute Darsow doch Zeit, sich wie Privatdetektive auf die Suche nach dem oder den wahren Tätern noch zu machen.

Bei ausreichenden Verdachtsmomenten, die sich dann auch erhärten lassen, sähe die Lage für A.D. doch wieder ganz anders aus.

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Bevor sich die Privatdetektive nun auf die Socken machen, sollten sie doch noch einmal das Urteil auf den Seiten 30 bis 32 und 103 bis 105 aufmerksam lesen. Nach 13 Uhr am Samstag, dem 18.04., wurde die schwerverletzt nackt liegende Astid T. gesehen hinter dem Eingang von der Friedrich-Ebert-Straße aus zum Souterrain. Nirgends taucht da übrigens im Urteil beim Auffinden der Astrid T. der Herr Falk Zappert auf. Frau Darsow erzählt bei Spiegel-TV, sie wäre von ihrem Mann "morgens" angerufen worden, es wäre da "alles abgesperrt" gewesen. Am Samstag nach dem Auffinden der Astrid T. kamen Polizei, Rettungswagen mit Notarzt und Feuerwehr, die werden vermutlich alle ihrer Fahrzeuge vor den Reihenhäusern mit dem Eck-Tathaus abgestellt haben, also auch von Andreas Darsow mit einem Blick aus einem Fenster mutmaßlich zu sehen. Ob der Notarzt im Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn angekommen ist, ist unbekannt, aber Astrid T. wurde vermutlich damit in die Uniklinik Frankfurt noch am Samstag nachmittag gebracht. Und an diesem Samstag nachmittag wurde A. D. schon zuhause von der Polizei als möglicher Zeuge dieses Verbrechens mit 2 Ermordeten im angrenzenden Nachbarhaus vernommen, am Sonntag dem 19. April auf der Polizeistation Dieburg noch einmal.

Andreas Darsow soll seine Frau aber anscheinend erst am Morgen, welchen Morgen sagte sie im TV nicht, es kann aber nur der Sonntag Morgen gewesen sein, von dieser Mordtat nebenan informiert haben, die ja auch dann andere Nachbarn schon am Samstag erfahren hatten. Die Eheleute Darsow absolvierten am Montag, dem 20.4. zwei vorher bereits am 02.04. über einen Makler terminierte Wohnungsbesichtigungen in Schaafheim und hatten dort dann keinen Mietvertrag mehr abgeschlossen. Was mit Astrid T. weiter geschehen würde als mögliche Überlebende und Erbin, die sie ja war, die damit das inzwischen erworbene Haus ihrer toten Eltern mit Unterstützungen durch ihre Betreuerin und evtl. mit Untervermietung an eine oder zwei Hilfskräfte, wie bei pflegebedürftigen Senioren, evtl. noch später weiter bewohnen könnte, war ja auch ungeklärt.

Muss man das denn so glauben, dass Andreas Darsow anscheinend nicht gleich am Samstag bei seiner Frau angerufen hatte, oder hatte Frau Darsow das schon vergessen im TV? Da wäre ich auf einen wiederaufgenommen Prozess aber sehr gespannt, wie Andreas Darsow und seine Frau das alles - und noch mehr- genau dem Gericht und den Staatsanwälten erklären können.

Insbesondere wäre zu erklären, weshalb die Eheleute ihr Reihenhaus verlassen wollten, was noch vor der Tatzeit durch den Maklerkontakt und nach der Tatzeit durch Wohnungsbesichtigungen bestätigt ist.

Mit Schweigen beider Eheleute in der HV jedenfalls wird das mMn nicht funktionieren können, Frau Darsow könnte weiter schweigen. Andere Zeugen können vereidigt werden, so wie bei Gustl Mollaths Wiederaufnahme, da noch von Strate beantragt.

Aber es wird meiner Einschätzung nach zu keiner Wiederaufnahme kommen nach der VB, solange sich keine ganz heiße Spur zu einem anderen Täter ergibt.

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Einer der Knackpunkte bei diesem Mordfall ist doch: Warum wollten die Eheleute Darsow aus ihrem Reihenhaus in Babenhausen neben der Familie Toll ausziehen und in eine entfernte Mietwohnung in Schaafheim umziehen? Angeblich waren die Geräusche der Familie Toll aus dem Nachbarhaus doch nicht zu hören, trotzdem schlief Herr Darsow immer mit Ohrenstöpseln, angeblich auch noch in der späten Tatnacht vom Donnerstag zum Freitag um 04:00 Uhr.

Werte Urteilskritiker und Unterstützer der Eheleute Darsow, wie erklären Sie denn das alles hier in diesem Blog von Juristen, oder in einem anderen Forum oder Blog, wo immer Sie auch noch weiter schreiben?

Hier werden Sie aber mal danach gefragt! Die Zeugen, die Knallgeräusche oder Schüsse gehört hatten, wohnten zum Teil weiter weg vom Eck-Tathaus Nr. 36 als Herr Darsow in Nr. 36a, oder Herr Zappert in Nr. 36b, der auch nichts gehört haben will. Ihm unterstelle ich nichts, aber ich bin auch nicht naiv, was diese ja schon jahrelang andauernde  Situation in dieser Straße betrifft. Auch durch dieses Video bei Spiegel-TV sind neue, mehr neutrale und unbefangene und von der ganzen Kampagne unbeeinflusste Zeugenaussagen ja kaum mehr zu erwarten, damit aber werden auch in einer neuen, wiederaufgenommen HV die Indizien und die SV entscheidende Beiträge zur Wahrheitsfindung und der Beweiswürdigung liefern müssen, auch ein Waffen-SV, der vom Gericht oder auch der StA beauftragt wurde und auch wieder aus dem BKA stammen könnte wie SV Pfoser, aber nun müsste Andreas Darsow höchstwahrscheinlich mal selber aussagen, das wird sein ganz grosses Problem werden, da dann nicht mehr die Unschuldsvermutung bei einem bereits rechtskräftig Verurteilten gilt, der aus der Strafhaft ins Gericht gebracht wird und noch genauer ins Visier genommen wird, auch von seiten der Presse und der Zuschauer, jedes Wort wird dann genau beachtet, Mimik und Körpersprache auch noch dabei und alles abgeglichen mit früheren Angaben und Aussagen. In der ersten HV in Darmstadt beim Vorsitzenden V. Wagner der Schwurgerichtskammer und OStA J. Neubauer, heute stv. Pressesprecher [*], wollte A. D. sich das alles ja noch ersparen.

[*] https://staatsanwaltschaften.hessen.de/sta-darmstadt

Warum wollten die Eheleute Darsow aus ihrem Reihenhaus in Babenhausen neben der Familie Toll ausziehen und in eine entfernte Mietwohnung in Schaafheim umziehen?

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Der Fall Gustl Mollath war für Strate vor der HV in Regensburg bei der Wiederaufnahme eine bereits "gemähte Wiese", wie man in Bayern zu sagen pflegt, aber die KV konnte er auch nicht mehr aushebeln, die Sachbeschädigungen interessierten in Regensburg ja niemanden mehr. Strate, Mollath und sein Unterstützer Zahnarzt Dr. Braun waren in Regensburg auch noch ungeschickt gewesen, Braun hatte sein Meineidsverfahren sogar noch Strate selber zu verdanken durch dessen Antrag.

Das war die letzte, aber nicht völlig für Mollath schon erfolgreiche Wiederaufnahme Strates gewesen, Mollath wurde auch für deutsche Verhältnisse noch sehr hoch entschädigt, Donald Stellwag wurde noch Verpflegungsgeld abgezogen, siehe WP:

"Nach seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren wurde ihm eine Haftentschädigung von etwa 60.000 DM (20 DM pro Hafttag) gewährt, von denen ihm jedoch nur rund 39.000 DM ausgezahlt wurden. Der Rest wurde für die Verköstigung in der Justizvollzugsanstalt einbehalten."

Eine neue Verurteilung bringt neue Gerichtskosten, die auch vermutlich vollstreckt werden könnten, da wäre auch Frau Darsow davon noch betroffen.

Man muss sich das also alles bereits vorher überlegen.

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Der Herr Darsow wurde zur Höchststrafe im Strafrecht für Mord verurteilt: Lebenslange Strafhaft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, das heisst aber nicht, er kann nicht auf Bewährung aus der Haft entlassen werden, das ist schon mal eine zweite Chance doch für ihn, das BVerfG hat ein Recht auf die Resozialisierung ja eingeführt.

http://www.juraexamen.info/die-wichtigsten-leitentscheidungen-des-bverfg-lebenslange-freiheitsstrafe-bverfge-45-187/

Bei Facebook aber wurde von einer "Sicherungsverwahrung" noch gefaselt, das ist doch Unsinn.

Die volle Härte des Gesetzes jedoch wäre nach meinen Kenntnissen auch noch die Vollstreckung aller aufgelaufenen Gerichtskosten in das Vermögen des Herrn Darsow hinein, und je nach Ehevertrag oder anderen vermögensrechtlichen Regelungen (z.B. durch die Zugewinngemeinschaft in der Ehe)  wäre die Ehefrau davon auch noch betroffen. Der Fiskus / Staat hat ja einen Rechtstitel zur Vollstreckung. Aber wer das besser weiss, der kann es ja hier schreiben.

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Im Video "Mein Mann ist kein Mörder" spricht vermutlich auch Herr Falk Zappert ohne Brille aus Haus 36b offenbar als Mitglied von Monte Christo und lässt keinen Zweifel an seiner Meinung aufkommen, dass ein Fehlurteil gesprochen wurde. Als unbeeinflusster Zeuge wäre er doch nun nicht mehr glaubwürdig.

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Rein theoretisch hätte ich es durchaus für möglich und finanzierbar gehalten, dass Astrid T. noch heute im Haus Nr. 36 leben könnte mit intensiver Betreuung. Aber entschieden haben andere anders, das Wohl der diesen heimtückischen Mordanschlag mit zwei vollendeten und einem versuchten Mord überlebenden Astrid T. geht vor, auch noch vor Kampagnen aus der Nachbarschaft.
 

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Das Haus Friedrich-Ebert-Straße 36 mit seinen 4 Stockwerken und zwei Eingängen, auch mit einem bereits vorhandenem Büro im Souterrain, einem Platz mit Zugang für die Tiefgarage, wäre m.E. auch noch für eine Wohngemeinschaft von Behinderten mit einer Betreuung im Haus ja durchaus möglich gewesen. Aber das nur noch nebenbei bemerkt.

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Aber das waren nicht ganz genau die, die jetzt noch an einzelnen Sequenzen vorhanden und vom BKA übermittelt wurden.

Aufgrund des Zusammenhangs mit den Ausführungen des Sachverständigen Pfoser, der sich auch auf 10 Schüsse, die er per Video festgehalten habe, bezieht, ist allerdings davon auszugehen, dass die Kammer eben diese Videos [Anm.: an WAV übermittelte DVD, nicht aus einer Schussserie] in Augenschein genommen hat. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Mai 2020, Seite 9)

In seinem Vor-Satz führt das OLG aus: „Weitere Details zu den von der Kammer in Augenschein genommenen Videosequenzen werden nicht festgestellt.“

Das Landgericht Darmstadt stellt auf UA S. 122 fest: „… anderenfalls hätte der Sachverständige Pfoser nicht diese Erfahrungen machen können, wovon sich die Kammer durch Augenschein seiner während der Beschusstests (auch von einzelnen Schussserien) überzeugen konnte.“

OLG Frankfurt, S. 13: „Anders ist es, soweit das Vorhandensein von Ladestörungen behauptet wird. Insoweit hat die Kammer aufgrund der Angaben des Sachverständigen Pfoser und aufgrund eigener Inaugenscheinnahme einer Schussserie festgestellt…“

Welches Schweinderl hätten`s denn gern?

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Gehe ich recht in der Annahme, dass Ihnen das für eine VB schon ausreicht?
 

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OStA Hans Sachs würde vermutlich so gefragt haben: "Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie nicht wissen, ob schon eine Verfassungsbeschwerde und mit welcher Begründung eingereicht wurde?"

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Das Landgericht Darmstadt stellt auf UA S. 122 fest: „… anderenfalls hätte der Sachverständige Pfoser nicht diese Erfahrungen machen können, wovon sich die Kammer durch Augenschein seiner während der Beschusstests (auch von einzelnen Schussserien) überzeugen konnte.“

OLG Frankfurt, S. 13: „Anders ist es, soweit das Vorhandensein von Ladestörungen behauptet wird. Insoweit hat die Kammer aufgrund der Angaben des Sachverständigen Pfoser und aufgrund eigener Inaugenscheinnahme einer Schussserie festgestellt…“

Von Videos ist hier gar nicht die Rede, schon gar nicht von den 10 Clips der einzelnen Schüsse.
Bitte wieder hinlegen. :)

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Aber das waren nicht ganz genau die, die jetzt noch an einzelnen Sequenzen vorhanden und vom BKA übermittelt wurden.

Bei 10 per Video festgehaltenen Schüssen (OLG S. 9) und „aber auch noch 10 weitere[n] Schüsse[n] (…) die nicht per Video gefilmt worden seien“ (UA S. 118), stellt sich die Frage, wieso es im Urteil (LG Da, UA S. 118) vorher heißt, dass „… unter anderem 10 Schüsse per Video festgehalten“ wurden. Respekt vor der Unterzeichnung eines solchen Urteilstextes - der sich insoweit nicht allein auf diesen Punkt bezieht

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Es stellen sich doch keine wirklich entscheidenden Fragen, weil SV Pfosers in der UA wiedergegebenen Ausführungen zu Videos niemand heute ganz genau mehr verifizieren kann. Kein Grund zur Annahme, dass das Tatgericht aber Pfoser völlig missverstanden hätte, sonst hätte der von Strate bewusst und absichtsvoll nicht veröffentlichte Antrag zur Revsion des Urteils darauf ja gestützt werden können.

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Welche Verletzungen materiellen Rechts wurden denn gerügt in einem Revisisonsantrag, Hessenlotto?

Das sind dann Sachrügen, etwas anderes sind Verfahrensrügen in den Revisionsanträgen. Wo sind diese Revisionsanträge zu lesen???

Siehe StPO 4. Abschnitt - Revision (§§ 333 - 358

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Warum, Hessenlotto, machen Strate und Frau Darsow keine genaueren Angaben zum abgeschlossenen Revisionsverfahren nach der Verurteilung?

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@Hessenlotto

Es ist sehr schade, dass die Unterstützer selber nicht für die Wahrheitsfindung förderliche  Angaben machen, manche offenbar gleich annehmen, Wagners Hobby wäre es, Unschuldige reihenweise in den Knast zu stecken.

Als ich Strates müden Gesichtsausdruck in SPIEGEL-TV sah und ihn dann reden hörte, schien es so zu sein, dass er selber weiss, es wird keine Wiederaufnahme jetzt mehr geben können nach seinem Antrag. Auch SV Cachée hat über Schuld und Unschuld  nicht zu entscheiden als Waffen-SV, das ist aber ein häufiger Fehler von Sachverständigen.
 

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Vor manchen Richtern würde ich aber nicht gerne stehen wollen als Unschuldiger, bei Wagner hätte ich aber kein Problem.

Die Zeit läuft.

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In Kassel mal nachfragen als Einreicher eines Wiederaufnahmeantrags, das ist aber keine Schuld der Darmstädter Kammer, wenn es dort dauert .......
 

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Brunner wurde 2015 zu 7 Jahren Haft verurteilt, also ist er allerspätestens 2022 wieder draussen.

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Da Haftantritt erst 2016, ist er allerspätestens erst 2023 wieder draußen.

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Warum steht aber auf der Brunner-Seite nicht die Story von seinem Durchfall und seines Kleiderwechsels deswegen, die Brunner vor Gericht erzählte? Kabelbinder zwicken Handwerker übrigens meistens mit Seitenschneidern ab.

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Steffen Brunner könnte doch in der linken Hand einen spitzen Schraubendreher gehalten haben, den unter die Kabelbinder geschoben haben und in der rechten Hand einen Seitenschneider zum Abzwicken der Kabelbinder, die er dann auch nicht anfasste, ob mit oder ohne Handschuhe dabei getragen wurden. Das Werkzeug selber jedoch fassen Handwerker immer mal ohne Handschuhe an, auch wenn sie bei manchen Arbeiten Handschuhe tragen.

Eine ganz einfache Erklärung für Spuren am Schraubendreher, der aber nicht am Balkon gefunden wurde, sondern im Flur auf dem Boden der Geschädigten, das aber nach 4 Wochen der Balkonarbeiten!

Dass die Geschädigte den Schraubendreher dort aber selber hingelegt hatte, oder 4 Wochen lang liegen gelassen hatte, das dürfte doch vollkommen auszuschliessen sein. Also muss Brunner am Tattag im Flur der Geschädigten, also auch am Tatort gewesen sein! Das ist schlüssig!

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"Alibi: Mein Mann hatte ein lückenloses Alibi."

Steht auf der Brunner-Homepage, das ist aber falsch!

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Die Duchfall-Story Brunners, die seinen Kleiderwechsel erklären sollte, musste ihm auch erst aus des Nase gezogen werden, so etwas kommt ja erfahrungsgemäss immer schlecht an vor Gericht.

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Na dann, nur noch drei Jahre weiter aussitzen - sollte ob der geografischen Lage des Wiederaufnahmegerichts ("Zonenrandgebiet") doch kein Promlem sein. Und anschlißend sehen "wir" weiter...

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"Und anschlißend sehen "wir" weiter..."

Es bleibt uns auch nichts anderes übrig .....

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Das Urteil gegen Andreas Darsow bleibt eine Schande.

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Es war unvermeidlich.

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Richtig, die Unfähigkeit, auch nur ernsthaft zu erwägen, dass die Sliencer-Recherche/Ausdruck mit der Tat in gar keinem Zusammenhang steht, überforderte die südhesische Allzweckwfaffe. Und dessen Untertanen sowieso.

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Brunner hätte besser alles gleich richtig erzählt, auch dass er seine Kleidung gewechselt hatte, es wurde ihm dann doch nachgewiesen.

Auch Andreas Darsow hätte ebenfalls besser richtige Erklärungen abgeben sollen, wenn er unschuldig war, statt zu schweigen, wie es doch Schuldige in der Regel machen, um sich nicht zu verplappern, wie es ihnen Anwälte raten und dann ihre  Versionen des Geschehens darbieten. Denn erfolgreich zu lügen über lange Zeit ist ziemlich anstrengend, um sich eben nicht zu widersprechen. Wer aber eine sich nur ausgedachte Legende - wie auswendig gelernt und oft mit merkwürdig dünnen Stellen in der Darstellung des Geschehens - nur abspult, der wirkt oft wie aufgezogen, wenn er kein Profi-Lügner bzw. kein guter Schauspieler ist, auch das fällt dann auf. Andreas Darsow hätte aber sehr viel  plausibel zu erklären gehabt, das Schwurgericht konnte m.E. nicht anders urteilen nach den SV-Vorträgen, so wie ich die der Urteilsausfertigung ja entnehmen muss.

Eine Schande ist, dass bei RA Strate auch heute immer noch zwei Seiten fehlen der UA.

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Die Unfähigkeit, auch nur ernsthaft zu erwägen, dass die Sliencer-Recherche/Ausdruck mit der Tat in gar keinem Zusammenhang steht, überforderte die südhessische Allzweckwaffe. Und dessen Untertanen sowieso. Das Urteil gegen Andreas Darsow bleibt eine Schande. Die "Wartezeit" des Herrn Brunner unkommentiert, offen...

Besten Gruß

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Geht es Ihnen nun besser, nachdem Sie nur Ihren bekannten Ärger abgeladen hatten, aber ohne neuartige sachliche Erwiderungen blieben?

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Leider kam wieder keinerlei Erklärung von Hessenlotto, wie der Schraubendreher in den Flur und am Boden der Geschädigten geraten ist, 4 Wochen nachdem der Herr Brunner bei ihr an einer Balkonbespannung gearbeitet hatte.

Analog bei Andreas Darsow mit dem Wegziehen aus Nr. 36a, mit den Ohrenstöpseln, wo es doch kaum Lärmbelastigungen gegeben haben soll, dem Ausdruck der Anleitung, wie der unbemerkt von ihm nicht abgeholt werden konnte, dass er nichts gemerkt hatte von der Tat mit Luftschall, Körperschall und Erschütterungen, sowie den Anrufen, der Panzerfaust mit anderem Schmauch, und so weiter, ein anderer Täter hätte auch noch den Urlaub von Frau Darsow kennen müssen für geringes Entdeckungsrisiko, die ja ohne Ohrenstöpsel schläft.

Da sind doch mehrere Indizien, die genau auf Andeas Darsow passen, auch noch  ein Motiv und kein Alibi sind vorhanden

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Danke. Es ist ein Genuss, Ihren Worten zuzuhören, bitte weiter so!

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In SPIEGEL-TV kam wieder, dass ein Viertel aller Strafurteile Fehlurteile wären.

Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

Ralf Eschelbach ist Zivilrichter, kein Strafrichter übrigens.

Siehe dazu auch:

https://www.nwzonline.de/politik/druck-auf-deutsche-richter-waechst_a_29,0,1938761017.html

Darunter fielen dann auch die Fehlurteile, wo es in dubio pro reo Freisprüche gab, trotz der Schuld der / des Angeklagten. Die gibt es ja auch.

Diese Größe von ein Viertel jedoch ist zu einer reinen Spekulation einer Lobby geworden, warum sollte man solchen Lobbyisten denn alles ungeprüft glauben?

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Schon fast tragisch, dass das OLG Frankfurt dem Wiederaufnahmeantrag mit einem Kommentar von Eschelbach zu § 359 StPO endgültig den Garaus gemacht hat.  

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Auf der Seite 13 des OLG-Beschlusses wird genau darauf abgehoben, dass SV Cachée mitnichten gezeigt hatte, man könne mit einer P38 und einem SD gemäss der Silencer-Seite keine Serie von 10 Schüssen abgeben, ohne nicht ständig an der Waffe nachzuladen, diese zu reinigen nach Ladehemmungen.

Indirekt wir ja von Urteilskritikern auch unterstellt, SV Pfoser - oder Wagner - haben betrogen und gelogen.

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Doch jetzt noch etwas zur Presse und zur Öffentlichkeitsarbeit: Auf der Homepage von Frau Darsow / Verein Monte Christo e.V. werden Presseveröffentlichungen aufgelistet, die ich alle ohne Ausnahme gelesen habe, soweit die auch anzuklicken sind.

Im Urteil sind doch alle 19 Tage des Prozesses aufgeführt, in der Offenbach Post online finden sich aber schon mal keine 19 Berichte dazu, einer ist nicht mehr anklickbar.

Wenigstens da hätten die Vereinsleute sich mal ins Archv begeben sollen, ebenso ins Archiv beim Darmstädter Echo. aber man muss auch wissen, dass Berichterstatter beider Medien, und auch anderer Presse, sich gegesneitig unterrichten und informieren über solche Verhandlungstage, die manchmal von 09:00 Uhr bis 16 oder 17 Uhr dauern können mit einer Mittagspause von 1 - 1,5 Stunden. Die Presse ist aber auch da nicht sämtliche Stunden lückenlos vertreten, manchmal nur ein bis zwei Stunden und dann wird schon ein Bericht über "den" Verhandlungstag auf dem Flur vor dem Gerichtssaal in einen Laptop, Notebook, Tablet, Smartphone getippt und an die Redaktion gesendet für einen Artikel.

Interessante Details in einem Prozess hatte von der ganzen Presse auch so dann niemand mitbekommen, das ist auch nicht selten. Die Unterstützerszene für Darsow und Brunner und Co.  sollten doch besser auch bei echten Zuhörern mal nachfragen, die solche Details nicht verschlafen hatten, und im Gerichtsaal genau zugehört hatten, statt stereotype Verschwörungstheorien meistens zu verbreiten auf ihren Websites oder in Foren und Blogs und Leserbriefen. Denn das schreckt doch diejenigen ab, die wirklich an Aufklärung, nicht jedoch an Propaganda von "Justiz- und Urteilsgegnern" interessiert sind.

Wer selber nicht transparent berichtet über Prozesse und nicht alles zusammenträgt und veröffentlicht, was zu finden ist nach intensiven Recherchen, bei dem fehlt es an der Glaubhaftigkeit seiner eigenen Darstellungen und an der Glaubwürdigkeit seiner eigenen  Person.

Also solche Aussagen machen als Unterstützer, auf die man sich guten Gewissens auch vereidigen lassen könnte als Zeuge vor einem Schwurgericht.

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Korrektur:

Im Urteil sind doch alle 18 Tage des Prozesses aufgeführt, in der Offenbach Post online finden sich aber schon mal keine 18 Berichte dazu, einer ist nicht mehr anklickbar.

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Eine sehr tragische Situation für die Eheleute, falls Andreas Darsow wirklich unschuldig wäre, denn dann muss er auch noch die volle Strafe absitzen, das ist so beim Strafvollzug.

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Mitgefühl ist unangebracht. Wenn Sie das Urteil gelesen haben, werden Sie wissen, dass der Täter bzw. Killer sitzt. Auch das Propagandageschwätz um den rechtskräftig Verurteilten Brunner ist unerträglich, der Mann hat schließlich nichts zu versäumen und – anders als unsere überlasteten Gerichte – mehr als genügend Zeit.   

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Wie die Eheleute Darsow damit fertig werden, das müssen sie selber entscheiden, Verdrängen scheint die Strategie zu sein und Klammern an einen winzigen Strohhalm aus Karlsruhe, den unbefangene Urteilskenner nicht mehr in Reichweite erwarten.

Zuerst gab es auf der Homepage von Frau Darsow aber noch das komplette Urteil mit allen Seiten und ihren eigenen Kommentaren dazu, jetzt bei RA Strate fehlen 2 Seiten, Strates Kommentare hätten doch genügt, das eigene Einscannen der UA, aber mit Fehlern, das hätte er sich und den Besuchern auf seiner Website doch ersparen könne, dafür besser andere Dokumente enscannen.
 

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@Peter Müller

Frau Darsow kommentierte auf vielen Seiten mMn lesenswert und informativ aus ihrer Sichtweise das Urteil, z. B. auf Seite 6 zu den Wänden der Reihenhäuser, auf Seite 11 zu den Ohrenstöpseln, usw., auf Seite 38 zum Aussageverhalten, ganz wörtlich gebe ich das mal genau wieder:

Verfasser Anja Darsow    Thema Aussage    Datum 23.03.2014 21:49:52

Auf Anraten der Rechtsanwälte sollten mein Mann und ich keine Aussage tätigen. Gerne hätten wir ausgesagt.

Hätten beide es doch nur getan in der HV, danach kommt das zu spät!

Wollte das RA Strate aber so nicht mehr die Besucher lesen lassen als neuer Verteidiger, indem er auf die Seite von Frau Darsow nicht einfach nur verlinkte?

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