Salomonisches Urteil mit schalem Beigeschmack - Finale im Prozess gegen Gustl Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.08.2014

Zunächst herrscht Informationschaos. Was hat denn das LG Regensburg eigentlich entschieden? Ein Unterstützer jubelt per Twitter: Freispruch „erster Klasse“, um dann Minuten später das Gericht wegen der Urteilsbegründung zu beschimpfen – offenbar ist hier jemandem der Durchblick komplett verloren gegangen.
Aber auch die Top-Medien versagen: Tagesschau24 meldet (noch um 11.30 Uhr in regelmäßiger Wiederholung einer falschen Erstmeldung) , die Kammer halte Mollath für „schuldig“, seine Frau misshandelt zu haben, die Tagesschau-Berichterstatterin vor Ort bemerkt offenbar nicht, dass sie sich laufend widerspricht („schuldig, schuldunfähig, im Zweifel für…, Tat dennoch nicht nachgewiesen…").

Nun scheinen mir die Informationen des gerichtlichen Pressesprechers RiLG Polnik (Pressemitteilung) gesichert. Danach fielen Tenor und Urteilsbegründung differenziert aus –  abweichend sowohl vom Plädoyer der Staatsanwaltschaft als auch von dem der Verteidigung.

Freispruch aus tatsächlichen Gründen

Der Freispruch Gustl Mollaths erfolgte hinsichtlich der Taten am 31.05.2002 (Freiheitsberaubung und Körperverletzung) sowie hinsichtlich der Sachbeschädigungsanklage (Reifenstechereien 2004/2005) aus tatsächlichen Gründen: Das heißt, hier konnte sich das Gericht nicht von der Täterschaft Mollaths überzeugen. Dem ist auf Grundlage meines eigenen Eindrucks in der Hauptverhandlung uneingeschränkt zuzustimmen: Die angebliche Freiheitsberaubung konnte nur mit der Aussage der Frau S. belegt werden, die zum Tatablauf und zu ihrer eigenen Wahrnehmung vollkommen unterschiedliche und daher unglaubhafte Angaben gemacht hatte.
Bei den Reifenstechereien war nur noch festzustellen, dass einige Personen aus dem Umfeld der Frau Mollath von Reifendruckverlust betroffen waren. Ob und wie diese Druckverluste allerdings entstanden waren, ließ sich nicht mehr nachvollziehen. Und allein darauf, dass Gustl Mollath ein Tatmotiv hatte, kann ein Urteil nicht gestützt werden. Insbesondere weil es auch ein Motiv im Umfeld der Frau Mollath gab, ihn (zu Unrecht) zu belasten.

Freispruch aus rechtlichen Gründen

Der Freispruch Mollaths hinsichtlich der Tat am 12.08.2001 (gefährliche Körperverletzung) erfolgte dagegen aus rechtlichen Gründen. Das Gericht hat hier dem Vorwurf der Ex-Ehefrau geglaubt, dass Herr Mollath sie an diesem Tag geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt habe – letzteres in Leben gefährdender Weise.

Auch hierzu war die Beweislage nicht gut, denn die Ex-Ehefrau machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dass nur noch ihre früheren dokumentierten Aussagen sowie die Aussage der – nicht eben glaubhaften – Zeugin S. sowie die des Arztes vorlag, der die Verletzungen in einem medizinisch wenig aussagekräftigen Attest dokumentiert hatte.

Niemand weiß, was sich am 12.08.2001 in der Privatwohnung der Mollaths wirklich abgespielt hat. Alle sind dafür auf die Aussagen der einen oder der anderen Seite angewiesen. Die Ex-Ehefrau und die Zeugin S. haben teilweise abweichend bzw. widersprüchlich ausgesagt. Auch das Attest selbst scheint mir immer noch „verdächtig“ – ist es tatsächlich so zustande gekommen wie es der Arzt berichtet? Angesichts dieser Beweislage habe ich vor dem Urteil dazu tendiert, in dubio pro reo zugunsten Herrn Mollaths zu entscheiden. Allerdings hat auch das Gericht durchaus Gründe, die Sachlage anders zu würdigen: Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass ein Punkt stark zu Lasten Gustl Mollaths gewirkt hat:
Dass er sich am letzten Tag der Beweisaufnahme zwar zur Tat eingelassen hat, dann aber seine konkreten Äußerungen dazu so dürftig ausfielen.
Es ist zumindest erklärungsbedürftig einerseits zu behaupten, die Misshandlungen hätten gar nicht stattgefunden und andererseits, er habe sich „nur gewehrt“. Gustl Mollath hat eine nähere Erklärung zum Tatverlauf, in dessen Zuge er sich gewehrt hat, verweigert. Das geschilderte „Verletzungsbild“ passte eher zu den behaupteten Misshandlungen als zu dem von Gustl Mollath berichteten Auto-Vorfall. Diese „Einlassung“ Mollaths wich zwar nicht ab von seinen früheren Angaben, aber sie wurde so noch einmal kurz vor dem Urteil „aufgefrischt“ und wirkte für viele wie ein Teileingeständnis – „da war etwas“. Und da Gustl Mollath nicht geschwiegen hatte, konnte das, was er nun sagte, auch gegen ihn verwertet werden, auch wenn er im letzten Wort wieder jegliche Körperverletzung bestritt.
Während seine Ex-Frau sich mittels Zeugnisverweigerung jeglicher Nachfrage und Konkretisierung ihrer Angaben erfolgreich entzogen hat, hat nun Gustl Mollath „ausgesagt“ und sich dadurch zum „frischen“ Beweismittel gegen sich selbst gemacht. Auch wenn die objektiven Beweise für seine Tat schwach blieben – dass er seine Frau vor ziemlich exakt 13 Jahren misshandelt hat, schien nun dem Gericht offenbar belegt. Zumal man sich seitens des Gerichts wohl zwar vorstellen konnte, dass die Ex-Frau später aus Rachegründen daran interessiert war, den Ex-Ehemann in die Psychiatrie zu bringen, dieses Motiv aber am 14.08.2001 (Attestausstellung) noch nicht im Vordergrund stand.

Auch wenn ich die Beweiswürdigung des Gerichts nicht teile, so ist sie zumindest möglich und nachvollziehbar hinsichtlich einer einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB).

Hinsichtlich der Würdigung, es habe eine gefährliche Körperverletzung stattgefunden, bin ich anderer Ansicht.
Diese Würdigung beruht allein auf den durch das Attest Reichels behaupteten „Würgemalen“. Der Sachverständige Eisenmenger hat plausibel argumentiert, ein Würgen, welches Würgemale hinterlasse, stelle eine das Leben gefährdende Behandlung dar (vgl. § 224 Abs.1 Nr.5 StGB). Aber wodurch ist beweisen, dass es sich überhaupt um Würgemale handelte? Durch die späteren Fragen an Eisenmenger (bezogen auf die potentielle Gefährlichkeit des Würgens) wurde es in der Erinnerung verdeckt, aber schaut man auf den Ausgangspunkt seines Gutachtens, dann heißt es dort, dass die im Attest nicht näher beschriebenen „Würgemale“ angesichts des mangelnden rechtsmedizinischen Fachwissens des Arztes Reichel kaum einen Beleg darstellten dafür, dass die Spuren tatsächlich vom Würgen stammen.
Reichel, der sich vor Gericht auch nicht mehr konkret erinnern konnte an die damaligen Verletzungsspuren, sich also ebenfalls auf seine eigene vor 13 Jahren dokumentierte schmale „Expertise“ verließ, sagte, er kenne Würgemale vom Kampfsport. Möglicherweise ließ sich Reichel damals auch vom Bericht der Patientin dahingehend beeinflussen, bestimmte Spuren stammten vom Würgen. Meines Erachtens ist eine gefährliche Körperverletzung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung kaum belegbar.

Die Schuldfrage

Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht die Frage der Schuld beantwortet:
Im Anschluss an die Stellungnahme des Gutachters Nedopil hält das Gericht die Schuldfähigkeit (in dubio pro reo) für möglicherweise ausgeschlossen. Ich hätte – in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft – dazu tendiert, Gustl Mollath für voll schuldfähig zu halten, da von keinem der Psychiater (auch nicht von Nedopil) eine konkrete Einschätzung der Tatzeit-Schuldfähigkeit erfolgte, selbst wenn man den wenig substantiierten „Verdachtsdiagnosen“ folgt.
Die vom Gericht als nachgewiesen angesehene Tat selbst (bis auf das Würgen) wäre – leider – so „herkömmlich“, dass sich daraus keine Schlüsse auf eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herleiten ließe. Und der Verdacht einer „wahnhaften Störung“, wenn man dieser Diagnose folgt, trat erst Jahre später auf und lässt sich nicht einfach „zurückrechnen“ auf den August 2001.

Allerdings: Die Annahme „in dubio pro reo“ schadet jedenfalls nicht. Weder ist damit in irgendeiner Weise „belegt“, dass Gustl Mollath psychisch gestört war noch lässt sich daraus eine (damalige) Gefährlichkeit schließen.

Die Unterbringung nach § 63 StGB

Die (früheren) psychiatrischen Sachverständigen und auch die früher mit der Entscheidung befassten Juristen können sich allerdings keineswegs über das Urteil freuen. Denn insofern stimmen praktisch alle Seiten überein: Eine Unterbringung nach § 63 StGB hätte es nicht geben dürfen:
Gustl Mollath saß zu Unrecht siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie.
Hätte das LG Nürnberg so entschieden wie nun das LG Regensburg, wäre (trotz teilweisem Tatnachweis) keinerlei nachteilige Rechtsfolge eingetreten. Hätte das LG Nürnberg so gewertet wie die heutige Staatsanwaltschaft, dann wäre wohl allenfalls eine mäßige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden wäre, herausgekommen.

Ein Fazit

Auch wenn das jetzt beendete Verfahren „musterhaft“ geführt wurde – ausgeglichen sind dadurch die früher begangenen Fehler in der Begutachtung, in der Beweiswürdigung und in der fortgesetzt verlängerten Unterbringung nicht. Auf diese Fehler ist zu Recht hingewiesen und eine Korrektur angemahnt worden  – auch wenn Gustl Mollath jetzt nicht vollständig von allen Vorwürfen entlastet wurde.

Das LG Regensburg hat darum auch ganz zutreffend entschieden, dass Gustl Mollath zu entschädigen ist. Dass die Regel-Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Hafttag viel zu gering ist, wird zutreffend kritisiert. Dies hat das Gericht aber nicht zu verantworten. Obwohl die Rehabilitation Gustl Mollaths durch das jetzige Urteil nicht vollständig ist, die Beantwortung der Entschädigungsfrage deutet zumindest symbolisch darauf  hin, dass Gustl Mollath großes Unrecht geschehen ist. Siebeneinhalb Jahre seines Lebens hat man ihm genommen.

Update (6.11.2014): Hier nun die schriftlichen Urteilsgründe.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

193 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

"Das kann man so nicht hinnehmen", sagte Mollath nach der Urteilsbegründung.

Er wolle prüfen, welche Möglichkeiten bestünden, dagegen vorzugehen. "Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen", sagte Molath mit Blick auf seine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie.

Dass er damit nicht zufrieden sein würde, hatte sich schon vorher abgezeichnet als er seinen Anwälten das Vertrauen absprach. Gibt es Möglichkeiten, dass er dagegen vorgehen kann ?

 

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/34bft3q-gustl-mollath-unzufrieden-hinnehmen#.hero.Mollath%20trotz%20Freispruch%20sauer.365.346

3

 

Lieber Prof. Müller,

 

Ihr wie ich meine angemessenes Facit ("Auch wenn das jetzt beendete Verfahren „musterhaft“ geführt wurde – ausgeglichen sind dadurch die früher begangenen Fehler in der Begutachtung, in der Beweiswürdigung und in der fortgesetzt verlängerten Unterbringung nicht. Auf diese Fehler ist zu Recht hingewiesen und eine Korrektur angemahnt worden  – auch wenn Gustl Mollath jetzt nicht vollständig von allen Vorwürfen entlastet wurde") steht eher im Widerspruch zu Ihrer Überschrift ("salomonisches Uerteil").

Aber wie auch immer: meiner (bürger)rechtlichen Erfahrung nach beruhen Urteil (von heute, 14.8.2014) wie LOSt-Meindl-Plädoyer vom letztem Freitag (8. 8.2014) nicht auf rationalen (oder auch rechtswissenschaftlichen) Überlegungen wie sie grad zu den Komplexen a) Körperverletzung der damaligen Frau Mollath und b) Mollath unterschobenen Reifenstechereien von RA Dr. State richtungsweisend und m.E. argumentativ überzeugend und dokumentarisch belegt herausarbeitetet wurde  - sondern auf Glauben(spartikeln), was sich auch bei Meindl sprachlich fand in seinem Verständnis von Glaubwürdigkeit als subjektvierte Variante sachlicher Glaubhaftigkeit.

 

Gut verstehen kann ich, daß Herr Mollath sowohl mit diesem bloß formalen und material unzureichenden Freispruch unzufrieden ist und als von Justizunrecht massiv Betroffener nicht folgen kann, wenn er auf den (m.E. antagonistischen) Widerspruch zwischen Gerechtigkeit und Recht bzw. wirklicher Lebenswelt und justizieller Sonderwelt aufmerksam gemacht wird. Gleichwohl ist mir Mollaths letztlich auch adornitscher Anspruch ("Es gibt kein echtes Leben im falschen") so sympythisch, daß es (auch mir) nicht ansteht, seine Unbedingheit als von Justizunrecht massiv Betroffenem wie auch immer zu kritisieren.

 

Freundliche Grüße,  Ihr RA

 

 

 

 

 

 

5

Sehr geehrter Herr Müller,

auch wenn Sie abwägender als die "Mustergültigen" spekulieren, ich kann Ihre Rechtsauffassungen keineswegs teilen. Diese entsprechen m.E. auch nicht den Gesetzen und der Verfassung dieses Landes. Wenn Sie von einem "musterhaft" geführtem Prozess schreiben, dann könnte man darunter auch verstehen, genau so wie wir manipulieren, wenn das Draufhauen wegen Öffentlichkeit oder fundiertem Rechtsbeistand mal nicht mehr geht.

Das Sie einem Angeklagten, auf den von der Justiz nachweislich draufgehauen wurde, abverlangen, er möge Vertrauen in dieselbe Justiz aufbringen, damit sie uns zeigen kann, dass sie zwar ungern, aber wenn nötig auch "mustergültig" Rufmord begehen kann, finde ich ein starkes Stück.

Dagegen nehmen Sie die Erinnerungslücken und Ausreden der Berufsollegen ohne weiteren Argwohn sofort an. Da bleibt bei Ihnen faktisch nichts hängen.

Ich weiß es nicht, ob Mollath damals Fehler gemacht hat. Ich lege nicht meine Hand für ihn ins Feuer, kenne ihn praktisch nicht. Was ich aber weiß ist, dass dieser Justiz nichts Rechtmäßiges zuzutrauen ist und verzeihen Sie mir die Offenheit:

Sie hatten sich schon zeitweise sehr klar zu grundlegenden Mängeln der Justiz mitgeteilt, die willkürfreie Verfahren ausschließen würden. Sie beweisen jetzt, dass sie nur die weichgespülte Variante des Bestandsschutzes verfolgen. Da ist mir die Trottelei von Meindl weniger suspekt, weil offensichtlich Bild-Niveau, so dass man schon an Satire denken muss.

4

Sehr geehrter Prof. Müller,

vielen Dank für Ihre Einschätzung! Ich habe das Gefühl, dass sich die Medien dieser Tage überall vor allem mit Unkenntnis hervortun. Gut, dass es einige strafrechtliche und strafprozessuale Blogs gibt, die das wieder wettmachen.

Eine Anmerkung zur Entschädigung: Er wird ja gem. §§ 1, 2 StrEG für sämtliche Folgen aus dem Urteil entschädigt, der Umfang ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StrEG. Es bleibt also nicht bei den 25 Euro am Tag aus § 7 Abs. 3 StrEG; hinzu kommen Verdienstausfall, Nachzahlung der Kranken- und Rentenversicherung, sonstige finanzielle Schäden durch „Entsorgung“ seines Hausstandes usw.

Einen Teil der Entschädigung wird sicherlich in die Strafverteidigung fließen, sofern diese Ansprüche abgetreten wurden.

 

Herzliche Grüße aus Hamburg! 

http://www.strafakte.de

Strafakte schrieb:
... Er wird ja gem. §§ 1, 2 StrEG für sämtliche Folgen aus dem Urteil entschädigt, der Umfang ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StrEG. Es bleibt also nicht bei den 25 Euro am Tag aus § 7 Abs. 3 StrEG; hinzu kommen Verdienstausfall, Nachzahlung der Kranken- und Rentenversicherung, sonstige finanzielle Schäden durch „Entsorgung“ seines Hausstandes usw. ...

Vielleicht wird man bei Mollath jetzt nicht so genau hinschauen. Täte man es, dürfte man aber sicher keinen Verdienstausfall und keine ausgebliebenen Rentenversicherungszahlungen ersetzen, da deren Ausbleiben nichts mit dem Urteil zu tun hat (M. war schon vor dem Urteil des Jahres 2006 jahrelang ohne Beschäftigung und Einkommen). Ebensowenig beruht der Verlust der Immobilie und des offenbar nahezu wertlosen Hausrats auf dem Urteil.

3

Wilfried schrieb:

Vielleicht wird man bei Mollath jetzt nicht so genau hinschauen. Täte man es, dürfte man aber sicher keinen Verdienstausfall und keine ausgebliebenen Rentenversicherungszahlungen ersetzen, da deren Ausbleiben nichts mit dem Urteil zu tun hat (M. war schon vor dem Urteil des Jahres 2006 jahrelang ohne Beschäftigung und Einkommen). Ebensowenig beruht der Verlust der Immobilie und des offenbar nahezu wertlosen Hausrats auf dem Urteil.

 

Das entzieht sich meiner Kenntnis! Dem Grunde nach hätte er jedenfalls Anspruch darauf.

Sehr geehrter Herr Laudon,

Sie schrieben "Ich habe das Gefühl, dass sich die Medien dieser Tage überall vor allem mit Unkenntnis hervortun. Gut, dass es einige strafrechtliche und strafprozessuale Blogs gibt, die das wieder wettmachen."

 

Für mich als Nicht-Juristen und Teil der juristisch ungebildeten Öffentlichkeit liegt genau darin das Problem dieses juristisch offenbar ungemein ausgeklügelten Urteils, nämlich in seiner öffentlichen Wirkung, die eben durch jene Medien mit Unkenntnis vermittelt wird – weil, machen wir uns  nichts vor, außer einer Handvoll Leuten liest diese strafrechtlichen und strafprozessualen Blogs doch kein Mensch:

Alles, was deshalb öffentlich "hängenbleiben" wird, ist, dass Gustl Mollath seine Frau misshandelt hat, als möglicher Spinner trotz Entschädigung und allem womöglich zurecht siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie absaß und überhaupt an der ganzen Steuerhinterziehungssache gar nichts dran gewesen sein mag, weil er ja plemplem ist, oder wenigstens gewesen sein könnte 2001, oder so ...

 

und alles im justitiellen Paralleluniversum geht munter weiter wie zuvor.

5

Strafakte schrieb:

Einen Teil der Entschädigung wird sicherlich in die Strafverteidigung fließen, sofern diese Ansprüche abgetreten wurden.

 

 

Das verstehe ich jetzt nicht, ich dachte, die Verteidigerkosten übernimmt nun die Staatskasse, da er ja freigesprochen wurde?

Wie erklärt sich das, was bedeutet in dem Zusammenhang "Ansprüche abgetreten"?

 

 

5

Herr Prof. Müller, eine Frage:

Der Freispruch hinsichtlich der Körperverletzung beruhte auf nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit wegen wahnhafter Störung, richtig?

Die Gemeingefährlichkeit, die in  früheren Entscheidungen bejaht wurde, wurde  u.a. mit den Reifenstechereien begründet. Diese standen im Zeitpunkt bis zur Wiederaufnahme rechtskräftig fest.

Somit kann ihr Schluss, dass Mollath niemals hätte untergebracht werden dürfen, logischerweise nur ex post getroffen werden.

 

2

McMurphy schrieb:
Die Gemeingefährlichkeit, die in  früheren Entscheidungen bejaht wurde, wurde  u.a. mit den Reifenstechereien begründet. Diese standen im Zeitpunkt bis zur Wiederaufnahme rechtskräftig fest.

Somit kann ihr Schluss, dass Mollath niemals hätte untergebracht werden dürfen, logischerweise nur ex post getroffen werden.

Falsch.

Dass die angeblichen Reifenstechereien Mollath zugeschrieben wurden, wurde zwar rechtskräftig festgestellt, aber dennoch ex ante erkennbar fehlerhaft. Ein korrekt arbeitendes Gericht hätte zu diesem Komplex damals so geurteilt wie das LG Regensburg heute.

Ein Fehlurteil wird nicht dadurch richtig, dass es rechtskräftig ist.

Mein Name schrieb:

Dass die angeblichen Reifenstechereien Mollath zugeschrieben wurden, wurde zwar rechtskräftig festgestellt, aber dennoch ex ante erkennbar fehlerhaft. Ein korrekt arbeitendes Gericht hätte zu diesem Komplex damals so geurteilt wie das LG Regensburg heute.

Ein Fehlurteil wird nicht dadurch richtig, dass es rechtskräftig ist.

 

Die Vorsitzende hat heute ausgeführt, dass Vieles dafür spreche, dass Mollath für die Reifenstechereien verantwortlich sei, jedoch aufgrund der nicht aufbewahrten Reifen und der Erinnerungslücken der Zeugen diese Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Ich bin davon überzeugt, dass es sich nach zehn Jahren bei sehr vielen korrekten Verurteilungen so verhalten würde.

 

Daraus zu schließen, dass damals die Verurteilung wegen der Reifenstechereien zwingend falsch war, ist daher Humbug.

3

Wall schrieb:
Die Vorsitzende hat heute ausgeführt, dass Vieles dafür spreche, dass Mollath für die Reifenstechereien verantwortlich sei
Das hat ungefähr die gleiche "Qualität" wie die Feststellungen, die zur unzutreffenden Einstufung als gefährliche KV geführt haben. Falsche Beweiswürdigung wird durch erneut falsche Beweiswürdigung im WA-Verfahren nicht richtig.

Lesen Sie einfach mal das Urteil von 2006 durch - "überführt" wegen Denunziation, weil er Winterkleidung besaß und "irgendeiner Verbindung" zu den Geschädigten. So etwas mag in Russland zur Verurteilung reichen, in D ist es eine Schande.

"Vieles spricht dafür" ist keine ausreichende Grundlage für einen Beweis, nicht einmal für eine Indizienkette. Es spricht auch vieles dafür, dass die Richter Eberl und Brixner Rechtsbeugung begangen haben (passgenaues Zuschanzen der Strafakte durch Liegenlassen etc.), dennoch werden nicht einmal Ermittlungen eingeleitet.

Und Ihre persönlichen Angriffe gegen Prof. Müller sind sachlich so unzutreffend, dass Sie sich damit nur selbst entlarven. Ich bedaure Sie ehrlich. Liegt es am Arbeitgeber? 

OberStA Meindl hatte in seinem ersten WAA (der später weichgespült worden ist) festgehalten, dass die Reifenstechereien bar jedes Beweises seien.

 

4

Meine Antwort steht unter # 44, wobei ich zusätzlich erwähnen möchte, dass es weder einen Tatzeugen, noch ein Gutachten, noch eine eidesstattliche Versicherung in Sachen Reifenstecherei zu Ungunsten von Mollath gegeben hat.

 

5

Vielen Dank für die detaillierte Analyse.

Dass auf der "Grundlage" des sog. Attests eine gefährliche anstatt einer einfachen KV konstruiert und als erwiesen angesehen wurde, zeigt auch hier das erschütternde Niveau der Beweiswürdigung und Rechtsprechung nicht nur in Bayern. 

Es bleibt das ungute Gefühl, dass man hier politisch entschieden hat: die juristisch einwandfreie Folgerung (Verurteilung wegen einfacher KV ohne Strafausspruch) hätte möglicherweise einen Revisionsgrund geliefert und das wollte man um jeden Preis vermeiden. Also hat man - anstatt anzuerkennen, dass in einer Ausnahmesituation Notwehr vorgelegen haben könnte - Mollath zum Zeitpunkt des handgreiflichen Ehestreits die Steuerungs- und Schuldfähigkeit aberkannt. Bei wie vielen Beziehungshändeln kommt das ansonsten noch vor?

Wenn Mollath nun das Gefühl hat, das bayrische Justiz- und Amigosystem habe ihn mit diesem - von vornherein unvermeidlichen - Freispruch so schwer wie möglich beschädigen wollen, kann man ihm nicht widersprechen. Im Fußball nennt man so etwas "verdecktes Revanchefoul".

 

Kein Salomon sondern die versuchte eierlegende Wollmilchsau - wohlverstandenes Recht ist etwas anderes

Ich kann in dem Urteil nichts Salomonisches erkennen. Nur den Versuch, es allen irgendwie Recht zu machen  -  also sich in der notwendig misslingenden Artistik der eierlegenden Wollmilchsau zu versuchen.

Die Auf- und Verarbeitung der Tatvorwürfe zu den angeblich lebensgefährlichen Misshandlungen erscheint mir als regelrechte Provokation (mal sehen, wie sich das in der Begründung darstellt).

An solcher Rechtsprechung kann ich keinerlei wissenschaftliche Grundlage oder verständliche Methodik erkennen. Es verschmiert, glättet, vernebelt, lässt weg, fügt zusammen, montiert wie weiland Dr. Leipziger in seiner manipulativen Textmontage zum angeblichen Vergiftungswahn Mollaths. Das ist nicht Rechtsprechung auf wissenschaftlicher Grundlage sondern mehr Literatur und science fiction.

Das Gute am Schlechten: nie wurde mir klarer, wie es um das Recht, die Rechtswissenschaft und die Rechtsprechung  in diesem Land - vermutlich nicht nur in Bayern - bestellt ist. So gesehen war und ist der Fall Mollath - neben einigen anderen spektakulären Fällen - ein wahrer Augenöffner, wenngleich es  manchmal wohl besser wäre, nicht so gut oder so viel zu sehen.

Zum Urteil:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/wa/WA0.htm#Zum%20Urteil

Opposition vermisst Freispruch erster Klasse

Die Opposition zeigt sich nach dem Urteil im Mollath-Prozess weitgehend erleichtert. Gleichzeitig heisst es aber, auch die Entschädigung für Mollath könnte sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie nicht ausgleichen.

 

 

http://www.br.de/nachrichten/mollath-reaktionen-100.html

3

@ #15 f&f:

Es werden die notwendigen Auslagen erstattet, und die orientieren sich laut § 464a StPO an den gesetzlichen Gebühren.

Man kann davon ausgehen, dass RA Strate seine Mandatsverträge nicht auf Gebühren-, sondern auf Honorarbasis abschließt (einfach ausgedrückt: er verlangt mehr für seine Dienste als die Gebühren). Nicht jeder ist ein Bernie Ecclestone und kann das vorstrecken, daher kann es insbesondere für prestigeträchtige bzw. medienwirksame Verfahren eine Vereinbarung geben, das Honorar aus noch zu erwartenden Einnahmen (Entschädigungen oder Vermarktungsrechte) zu begleichen - so geschehen z.B. beim Fall Monika Weimar, als Exklusivrechte der Berichterstattung an den "Stern" verkauft wurden. Da diese (Persönlichkeits-) Rechte beim Mandanten liegen, werden sie - ggf. nur bis zu einer bestimmten Höhe - als "Kreditsicherheit" an den Anwalt abgetreten (analog zu einem forderungsbesicherten Bankkredit).

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

ebenfalls danke ich vielmals für Ihre Einschätzung. Sehr gut, wie sie die Meldungen in der Presse beschrieben haben, das zog sich durch den ganzen Fall.

Ich habe folgende Frage:

Welche Konsequenzen wird das Urteil für die Menschen haben, die weiterhin auf einer Rechtmäßigkeit der Unterbringung bestanden haben? So zum Beispiel hat die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth mehrfach die weitere Unterbringung beschlossen, obwohl ihr alle Fakten durch die Verteidigung vorgelegt worden waren. Auch Herr Dr. Leipziger hat ja - zwar aufgrund seines eigenen Gutachtens - nach Vorliegen der Wiederaufnahmeanträge weiterhin auf bestehender Gefährlichkeit bestanden. Welche Wege gibt es, diese Herrschaften zur Rechenschaft zu ziehen?

Freundliche Grüße

Gast

5

Letztlich stellt sich die Sache für mich so dar:

 

a) Gustl Mollath ist der gefährlichen Körperverletzung überführt.

 

b) Hinsichtlich der Sachbeschädigung hat der Faktor Zeit dazu geführt, dass sie nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar ist. Also hier ein Freispruch aus Mangel an Beweisen nach enormem Zeitablauf, keineswegs wegen erwiesener Unschuld.

 

c) Die Kammer hat ferner die Schuldunfähigkeit - wie das LG Nürnberg-Fürth - aufgrund einer Wahnstörung nicht ausschließen können. Die "Psychiatrisierung" wurde also bestätigt.
 

d) Da damals die Allgemeingefährlichkeit auf die heute nicht mehr nachweisbare Sachbeschädigung gestützt worden ist, ist sie heute kein Thema.

Fazit: Von einem Justizskandal keine Spur. Selbst wenn man die Unterbringung als Unrecht ansehen wollte, so könnte man nicht außer Acht lassen, dass Mollath hierfür alles Menschenmögliche selbst unternommen hat.

3

Wall schrieb:

Letztlich stellt sich die Sache für mich so dar:

[...]

b) Hinsichtlich der Sachbeschädigung hat der Faktor Zeit dazu geführt, dass sie nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar ist. Also hier ein Freispruch aus Mangel an Beweisen nach enormem Zeitablauf, keineswegs wegen erwiesener Unschuld.

[...]

Fazit: Von einem Justizskandal keine Spur.

[...]

 

Und wo ich gerade dabei bin - Der Punkt ist Quatsch, denn es wurden nie Reifen gesichert und nie Bilder gemacht.

Auch damals in 2005 bis 2006 war nichts mit irgendeiner erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar.

Das Video war schon immer eine Nullnummer da zu dem Zeitpunkt der Aufnahme gar keine Tat war und eine Gestalt wie du und ich zu sehen war.

Da hat der Faktor Zeit null dran verändert. (Eventuell sogar eher zu Lasten von GM, da man so einige Gegenbeweise nicht mehr erbringen kann.)

Es gab nie mehr als den Brief und viel "Überzeugung des Gerichts".

 

Der eigentliche Skandal war aber 2006 aus eben diesen unbewiesenen Reifenstechereien auf eine Gefahr für die Allgemeinheit zu schließen.

Der SV Rauscher hat ja deutlich erklärt das man Reifen nicht so anstechen kann, dass die Unterstellung GM hätte mit Absicht Unfälle verursachen wollen, einfach haltloser Unsinn war.

Aus der angeblichen einen gefährlichen Situation wurde hochgezoomt auf "sämtliche Autoreifen" und das obwohl alleine 56 beim "Zeugen Z." wohl kaum gleichzeitig zerstochen worden wären, wenn jemand will, dass diese erst bei der Fahrt platzen und eine Gefahr bewirken.

Auch damals hätte man einen SV befragen können, dann hätte man zwar nicht rechtzeitig in den Urlaub gekonnt aber man hätte sowohl die Gefahr an sich, als auch den Vorsatz zu dieser, verneinen können.

 

Und das ist der Skandal - die mangelnde Aufklärung die damals stattgefunden hat - weder Dr. R (m,w) zum Attest, noch ein SV zu den Reifen, noch die Zeugen der gefährlichen Situationen wurden gehört.

Denn das Urteil von Dr. L. war schon da und man wusste daher eh schon wie das Urteil ergeben wird - eben eine Unterbringung. (Dies lese ich zumindest aus der Zeugenbefragung von Frau Ex-Richterin H. heraus.)

 

Der weitere Skandal ist, dass solche Urteile keine Revision zulassen und der BGH solche Urteile auch noch hält.

Und der nächste Skandal ist, dass eine Wiederaufnahme so derart schwer ist und auch diese sogar regelmäßig verhindert wird, wie auch diesmal in erster Instanz geschehen.

 

Wer da dann keine Spur von Justizskandal sieht, dem wünscht man irgendwie, dass er selber mal in die Mühle kommt.

Wenn Sie selber so ein Urteil bekommen hätten, dann würden Sie so nicht mehr schreiben!

5

Arne A schrieb:

Wall schrieb:

Letztlich stellt sich die Sache für mich so dar:

[...]

b) Hinsichtlich der Sachbeschädigung hat der Faktor Zeit dazu geführt, dass sie nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar ist. Also hier ein Freispruch aus Mangel an Beweisen nach enormem Zeitablauf, keineswegs wegen erwiesener Unschuld.

[...]

Fazit: Von einem Justizskandal keine Spur.

[...]

 

Und wo ich gerade dabei bin - Der Punkt ist Quatsch, denn es wurden nie Reifen gesichert und nie Bilder gemacht.

Auch damals in 2005 bis 2006 war nichts mit irgendeiner erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar.

Das Video war schon immer eine Nullnummer da zu dem Zeitpunkt der Aufnahme gar keine Tat war und eine Gestalt wie du und ich zu sehen war.

Da hat der Faktor Zeit null dran verändert. (Eventuell sogar eher zu Lasten von GM, da man so einige Gegenbeweise nicht mehr erbringen kann.)

Es gab nie mehr als den Brief und viel "Überzeugung des Gerichts".

 

Sie irren. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

2

Wall schrieb:

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

Wie bereits oben geschrieben und von Ihnen aus gutem Grund ignoriert: die im Urteil von 2006 angeführten "Sachbeweise" hätten auch damals niemals zu einer Verurteilung führen dürfen und ebenso wenig zu einer Einstufung als "allgemeingefährlich", da außer Beschuldigungen, zerstochenen Reifen und einer unbrauchbaren Videoaufnahme nichts vorhanden war.

Wenn man Sie wegen 20 verschwundenen Fahrrädern in Ihrer Stadt zu einer Haftstrafe wegen bandenmäßigem Diebstahl verurteilen würde aufgrund der Tatsache, dass Sie dunkle Winterkleidung besitzen und weil Sie von Ihrer Ex-Partnerin beschuldigt werden, dann möchte ich Sie nochmal hören, wie Sie locker dahinplaudern "kein Justizskandal".

Mein Name schrieb:

Wall schrieb:

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

Wie bereits oben geschrieben und von Ihnen aus gutem Grund ignoriert: die im Urteil von 2006 angeführten "Sachbeweise" hätten auch damals niemals zu einer Verurteilung führen dürfen und ebenso wenig zu einer Einstufung als "allgemeingefährlich", da außer Beschuldigungen, zerstochenen Reifen und einer unbrauchbaren Videoaufnahme nichts vorhanden war.

 

Das ist einzig Ihre eigene (parteiische) Bewertung. Das Landgericht Regensburg spricht, wie von mir zitiert, von einem nicht ausreichend sicheren Tatnachweis und verweist darauf, dass vor acht Jahren wichtige Sachbeweise zur Verfügung standen, die heute nicht mehr da sind. Aus Sicht des Landgerichts hätte also, führte man dieses Verfahren im Jahre 2006 durch, der Tatnachweis möglicherweise geführt werden können. Der OStA übrigens hat in seinem Plädoyer aus meiner Sicht überzeugend dargetan, dass selbst mit den heute vorhandenen Beweisen eine Verurteilung möglich gewesen wäre.

Was mich angeht: Ich würde mich in einem solchen Verfahren sachbezogen verteidigen und das Verfahren nicht mit sachfremden Verschwörungstheorien überlagern. Und wenn ich vorher einen Brief geschrieben hätte, aus dem die meisten späteren Geschädigten hervorgingen, würde ich mir so meine Gedanken machen.

3

Wall schrieb:

Mein Name schrieb:

Wall schrieb:

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

Wie bereits oben geschrieben und von Ihnen aus gutem Grund ignoriert: die im Urteil von 2006 angeführten "Sachbeweise" hätten auch damals niemals zu einer Verurteilung führen dürfen und ebenso wenig zu einer Einstufung als "allgemeingefährlich", da außer Beschuldigungen, zerstochenen Reifen und einer unbrauchbaren Videoaufnahme nichts vorhanden war.

 

Das ist einzig Ihre eigene (parteiische) Bewertung. Das Landgericht Regensburg spricht, wie von mir zitiert, von einem nicht ausreichend sicheren Tatnachweis und verweist darauf, dass vor acht Jahren wichtige Sachbeweise zur Verfügung standen, die heute nicht mehr da sind. Aus Sicht des Landgerichts hätte also, führte man dieses Verfahren im Jahre 2006 durch, der Tatnachweis möglicherweise geführt werden können. Der OStA übrigens hat in seinem Plädoyer aus meiner Sicht überzeugend dargetan, dass selbst mit den heute vorhandenen Beweisen eine Verurteilung möglich gewesen wäre.

Was mich angeht: Ich würde mich in einem solchen Verfahren sachbezogen verteidigen und das Verfahren nicht mit sachfremden Verschwörungstheorien überlagern. Und wenn ich vorher einen Brief geschrieben hätte, aus dem die meisten späteren Geschädigten hervorgingen, würde ich mir so meine Gedanken machen.

 

Ich frage mich, wie im Verfahren 2006 - was gerade nicht das Ausgangsverfahren darstellt - ein Tatnachweis hätte geführt werden sollen?

 

 - Mit fehldenden Reifen?

 - Mit fehlenden Bildern, zerstochener Reifen?

 

Das Ausgangsverfahren von 2005 - welches 2006 irrigerweise als Sicherungsverfahren geführt wurde, statt als Strafverfahren - wäre allenfalls noch in der Lage gewesen, aber eigentlich auch da schon nicht mehr. Denn die Reifenstechereien waren erst am Ende des Jahres durch die Dienstaufsichtsbeschwerde der RAs Greger (insbesondere, denn er blähte es zum Mordversuch auf) und Woerthge wieder aufgenommen worden - viele Monate nach angebelichem Auftreten dieser Stechereien. Ein Sachverständiger hätte zum annähernd selben Schluss kommen müssen wie SV Rauscher.

Das Video gab es wohl 2006 auch schon nicht mehr, denn es wurde auch dort nicht vorgeführt und nur Standbilder verwendet.

 

Ich sehe die Sache sogar anders. Hätte es damals statt eines unmotivierten (weil zum Belastungszeugen entwickelten) RA Dolmany ein RA mit der Professionalität eines Herrn Strate gegeben, dann hätte dieser die Nichtbeweisbarkeit herbeigeführt. Dieser RA hätte nämlich auf die Durchsetzung einer Befragung der Hauptbelastungszeugen Greger und Woerthge gedrängt, einen Sachverständigen angeregt und auf die fehlenden physischen Beweise abgestellt. Auch das Videomaterial bzw. die Standbilder wären von jenem argumentativ - zumindest aktenkundig (wenn das Gericht dann trotzem bei seiner Aufassung bliebe) - zerlegt worden. Weitere Beweismittel gab es also allenfalls im Rahmen der Anwesenheit von Zeugen, die zwar geladen waren, aber aus Urlaubsgründen der HV fernblieben. Und die Aussagen jener hätten dann argumentativ angegriffen werden können.

 

Der einzige "Sachbeweis", der damals vorlag, war der Brief Mollaths, in dem er Hausverbot erteilte. Dieser war vollkommen untauglich, einen schlüssigen Nachweis seiner Täterschaft zu führen.

5

Wall schrieb:

 

[...]

 

Sie irren. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

... natürlich, die "Sachbeweise"! Ein "Oskar-preisverdächtiges" Video mit zwei Komparsen und das Faschingskostüm. Nachdem @KogniTief - glaube ich - im Blog von Gabriele Wolff bemerkte, dass oben auf einem der beiden Fotos plötzlich ein Schatten zu sehen war, der auf eine zweite Person hindeutete, die Schmiere stand, sind beide Fotoaufnahmen von der Bild.de sofort verschwunden. Und den "Hauptdarsteller" hat man auch falsch instruiert. Ein "echter" Reifenstecher wäre seitlich dicht an das Auto ran gegangen, hätte mit dem Gewicht des Oberkörpers kurz den Reifen durchstochen und wäre weitergegangen. Und dieser Laiendarsteller und Grobmotoriker kniete vor ­dem Alfa so, als hätte er vor das Rad zu wechseln oder zu klauen. Eine infantile Farce war dieser angebliche "Beweis".
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Stresstest schrieb:

Wall schrieb:

 

[...]

 

Sie irren. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

... natürlich, die "Sachbeweise"! Ein "Oskar-preisverdächtiges" Video mit zwei Komparsen und das Faschingskostüm. Nachdem @KogniTief - glaube ich - im Blog von Gabriele Wolff bemerkte, dass oben auf einem der beiden Fotos plötzlich ein Schatten zu sehen war, der auf eine zweite Person hindeutete, die Schmiere stand, sind beide Fotoaufnahmen von der Bild.de sofort verschwunden. Und den "Hauptdarsteller" hat man auch falsch instruiert. Ein "echter" Reifenstecher wäre seitlich dicht an das Auto ran gegangen, hätte mit dem Gewicht des Oberkörpers kurz den Reifen durchstochen und wäre weitergegangen. Und dieser Laiendarsteller und Grobmotoriker kniete vor ­dem Alfa so, als hätte er vor das Rad zu wechseln oder zu klauen. Eine infantile Farce war dieser angebliche "Beweis".
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Entschuldigung, dies kann ich mir nicht anheften. Der vermeintliche Schatten viel einem anderen Foristen auf.

 

5

KogniTief schrieb:

Stresstest schrieb:

Wall schrieb:

 

[...]

 

Sie irren. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

... natürlich, die "Sachbeweise"! Ein "Oskar-preisverdächtiges" Video mit zwei Komparsen und das Faschingskostüm. Nachdem @KogniTief - glaube ich - im Blog von Gabriele Wolff bemerkte, dass oben auf einem der beiden Fotos plötzlich ein Schatten zu sehen war, der auf eine zweite Person hindeutete, die Schmiere stand, sind beide Fotoaufnahmen von der Bild.de sofort verschwunden. Und den "Hauptdarsteller" hat man auch falsch instruiert. Ein "echter" Reifenstecher wäre seitlich dicht an das Auto ran gegangen, hätte mit dem Gewicht des Oberkörpers kurz den Reifen durchstochen und wäre weitergegangen. Und dieser Laiendarsteller und Grobmotoriker kniete vor ­dem Alfa so, als hätte er vor das Rad zu wechseln oder zu klauen. Eine infantile Farce war dieser angebliche "Beweis".
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Entschuldigung, dies kann ich mir nicht anheften. Der vermeintliche Schatten <strike>viel</strike> einem anderen Foristen auf.

 

 

fiel auf. Oh je...

5

KogniTief schrieb:

KogniTief schrieb:

Stresstest schrieb:

Wall schrieb:

 

[...]

 

Sie irren. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

... natürlich, die "Sachbeweise"! Ein "Oskar-preisverdächtiges" Video mit zwei Komparsen und das Faschingskostüm. Nachdem @KogniTief - glaube ich - im Blog von Gabriele Wolff bemerkte, dass oben auf einem der beiden Fotos plötzlich ein Schatten zu sehen war, der auf eine zweite Person hindeutete, die Schmiere stand, sind beide Fotoaufnahmen von der Bild.de sofort verschwunden. Und den "Hauptdarsteller" hat man auch falsch instruiert. Ein "echter" Reifenstecher wäre seitlich dicht an das Auto ran gegangen, hätte mit dem Gewicht des Oberkörpers kurz den Reifen durchstochen und wäre weitergegangen. Und dieser Laiendarsteller und Grobmotoriker kniete vor ­dem Alfa so, als hätte er vor das Rad zu wechseln oder zu klauen. Eine infantile Farce war dieser angebliche "Beweis".
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

 

Entschuldigung, dies kann ich mir nicht anheften. Der vermeintliche Schatten <strike>viel</strike> einem anderen Foristen auf.

 

 

fiel auf. Oh je...

... sorry, @KogniTief! Dieser Kommentar war natürlich von @Ole. Hier der Wortlaut:
 

Quote:
Ole sagte am 22. Juli 2014 um 17:03 :

Übrigens sieht man bei der Bilder-Serie im späteren Bild ein Person mit Schattenwurf auf dem Gehsteig im Hintergrund, die auf dem ersten Bild noch nicht zu sehen ist, die muss sich also auf den “Täter” zubewegen und der Täter muss sie schon vorher gesehen haben. Das ficht den Täter aber anscheinend nicht an, er zieht seine mörderische Reifenstecherei trotzdem durch. Ist schon ein heißes Pflaster dort, morgens um 4:00.


http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die...
 
Und der Link zu bild.de:
 
http://www.bild.de/regional/muenchen/gustl-mollath/sticht-mollath-hier-r...
 
Auf dem neuen, unteren Foto meine ich einen "Verbrecher" erkannt zu haben. Aber dieser hatte mit der konstruierten Reifenstecherei nicht direkt zu tun.
 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"

5

Wall schrieb:

Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

 

Natürlich ist das ein Justizskandal, denn es gibt schließlich eine zweite Möglichkeit, nämlich die, dass diejenigen, die Mollath aus dem Verkehr gezogen haben wollten, alles passend inszeniert hatten. Dazu einfach zu sagen: 2 Ich boin Staatsanwalt und darf nicht glauben, dass bessergestellte Kreise in Deutschland zu so etwas fähig sind!" ist doch schon  ein Eingeständnis restlos versumpfter Zustände. Und tatsächlich ist es bemerkenswert, dass alles geschah, als klar war, dass man noch nicht genug und auch nichts Aktuelle hatte, um Mollath nach § 63 StGB wegsperren zu können.

 

Wenn das Schule macht, dann ist es ein Freifahrtschein für bessergestellte Kreise, jeden, der ihnen durch Kritik und / oder Strafanzeigen Ärger macht, wegsperren zu lassen. Das ist ein Justizskandal 1. Klasse.

4

Wall schrieb:

Sie irren. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Landgericht schrieb:

Zwar deuteten mehrere Indizien, unter anderem der enge zeitliche und inhaltliche Zusammenhang mit einem Schreiben, in dem der
Angeklagte einen Großteil der geschädigten Fahrzeugbesitzer mit dem von ihm gezeichneten Verschwörungsszenario in Verbindung gebracht habe, auf eine Verursachung durch den  Angeklagten hin. Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise. ... Von den erhobenen Sachbeschädigungsvorwürfen wurde der Angeklagte infolge dessen wegen eines nicht ausreichend sicheren Tatnachweises freigesprochen.

Wie gesagt: Keine Spur von einem Justizskandal.

 

@Wall

Sie machen mir Spaß. Sie wollen wirklich den Beweis, daß es keinen Justizskandal gab, führen durch eine Erklärung der Justiz? Das wäre wie die Beweisführung, daß es keinen Einbruch gab, durch eine Erklärung des Einbrechers.

Selbstverständlich kann es nur darum gehen, die in der jetzigen Hauptverhandlung auf den Tisch gekommenen Tatsachen selbstständig zu bewerten. Und nach rechtsstaatlichen Maßstäben wird die Entscheidung der Strafkammer weder im Ergebnis noch in der Begründung von den Tatsachen getragen. Die gesamte Entscheidung ist erkennbar enggeführt an dem Ziel, das damalige Verfahren reinzuwaschen. OStA Meindl sagte richtig: "Wenn im Namen des Volkes entschieden wird, so darf nicht irgendwelchen Strömungen, Meinungen oder Ansichten gefolgt werden, sondern das Gericht muss sich eine eigene Überzeugung von den Geschehnissen schaffen." Genau dagegen hat das Gericht verstoßen, indem es dringlichen Strömungen, Meinungen und Ansichten aus dem Bereich der Justiz und der Psychiatrie gefolgt ist. Das Hauptziel des Gerichts war die Rehabilitierung der Justiz und hierzu war es bereit, juristische Redlichkeit zu opfern.

Gerade das von Ihnen triumphierend herausgestellte Zitat aus der das mündliche Urteil zusammenfassenden Pressemitteilung ("Es fehlten jedoch wichtige, im Ausgangsverfahren noch vorhandene Sachbeweise.") zeigt die manipulative Methode des Gerichts bei dem Versuch, das damalige Verfahren reinzuwaschen, drastisch: Selbst wenn im damaligen Verfahren Sachbeweise vorlagen, auf die - so insinuiert das Zitat - eine Verurteilung gestützt werden könnte (wie Autoreifen), so wurden sie auch im damaligen Verfahren gerade nicht verwendet. Die damalige Überführung erfolgte auf einer wesentlich dünneren Grundlage als der (echte) Freispruch jetzt. (Dies als vorläufige Einschätzung, das Wortprotokoll liegt ja noch nicht vor.)

5

Oliver Garcia schrieb:

Selbstverständlich kann es nur darum gehen, die in der jetzigen Hauptverhandlung auf den Tisch gekommenen Tatsachen selbstständig zu bewerten.

 

Aber selbstverständlich, Herr Garcia. Es geht nicht etwa darum, dass jeder Demokrat das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens, das selbst die Verteidigung als eines der besten, die sie erlebt habe, bezeichnet hat, zu akzeptieren hat, sondern dass sich Verschwörungstheoretiker weiterhin austoben können.

 

Sie können sich auch auf den Kopf stellen - das wird nichts daran ändern, dass Mollath als Gewalttäter und die Causa als konstruierter Justizskandal in die Geschichte eingehen werden.

3

Wall schrieb:

Aber selbstverständlich, Herr Garcia. Es geht nicht etwa darum, dass jeder Demokrat das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens, das selbst die Verteidigung als eines der besten, die sie erlebt habe, bezeichnet hat, zu akzeptieren hat, sondern dass sich Verschwörungstheoretiker weiterhin austoben können.

Das Verfahrens selbst war vorbildlich rechtsstaatlich, das habe ich auch in meinem Beitrag http://blog.delegibus.com/3988 geschrieben. Es war geradezu übervorbildlich (fast so, als wolle man ein bestimmtes angestrebtes Ergebnis besonders legitimieren). Das macht aber das Urteil und seine Begründung selbst nicht rechtsstaatlich. Jeder "Demokrat" sollte gerichtliche, wie alle anderen staatlichen Entscheidungen, selbständig kritisch würdigen. Nicht wahr?

Wenn Sie sich gerne mit Verschwörungen und Verschwörungstheorien beschäftigen, dann können Sie das ruhig weiter tun. In diesem Verfahren ging es aber nicht darum oder allenfalls am Rande.

Wall schrieb:

Sie können sich auch auf den Kopf stellen - das wird nichts daran ändern, dass Mollath als Gewalttäter und die Causa als konstruierter Justizskandal in die Geschichte eingehen werden.

Da irren Sie sich. Es ist vielmehr so, wie es weder Ihnen noch mir gefällt: Die allgemeine Rezeption dieses Urteils ist schon jetzt so und wird es bleiben, daß Mollath "freigesprochen" wurde und zu Unrecht 7 1/2 Jahre in der Psychiatrie war. Die Behauptung, es sei nachweisbar, daß er seine Frau geschlagen hatte, geht darin unter. Die Legende von einem "konstruierten Justizskandal" wird auf die Nische der Justiz beschränkt bleiben und innerhalb dieser Nische wiederum beschränkt auf die "Stromlinienförmigen".

4

Oliver Garcia schrieb:

 Die Behauptung, es sei nachweisbar, daß er seine Frau geschlagen hatte, geht darin unter.

 

Ja, und im Gesamtkontext werden sich viele Männer und wohl auch Frauen sagen: "Und wenn schon. Die wird es bestimmt verdient haben!"

Es istr bedauerlich, aber es gibt hier fast ausschöließlich rigoroses pro und rigoroses contra: Entweder die Justiz isrt heilig und Mollath ei8n durchgedrehter Gewalttäter, oder die Justiz handelt ausnahmslos teuflisch und Mollath ist ein Heiliger, Als ob es um Fußball ginge,

2

@wall: dem ist nichts mehr hinzuzufügen

3

Und, Herr Prof. Müller, lassen Sie mich auch ein paar Worte an Sie richten:

Abgesehen davon, dass die meisten Ihrer "Prophezeiungen" (ich kann gerne zitieren) nicht eingetroffen sind, erachte ich es als sehr bedauerlich, dass ein Hochschullehrer, ein Mann der Wissenschaft, in dieser Causa zum politischen Aktivisten mutiert ist. Den Zweifel, der steter Begleiter eines Wissenschaftlers sein sollte, haben Sie schon vor langer Zeit zugunsten einer m.E. unreflektierten Parteinahme zu Grabe getragen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass Ihre Rolle im Fall Mollath Ihrem Renommee im Wissenschaftsbetrieb nicht gerade zuträglich war.

3

Zunächst einmal Dank an Herrn Prof. Müller,

dass er uns bei der Suche nach Recht und Gerechtigkeit

(-übrigens auch mit Zweifeln-) begleitet hat. Die "zweifelnden

Wissenschaftler", von denen Sie träumen, hat es noch nie

gegeben. Welcher "Wissenschaftler" hat denn je seinen Job

wegen "Zweifeln" aufgegeben ? Nur die allerwenigsten, lieber Herr

Kritiker ! Gerade Sie möchten doch wohl bestimmt nicht auf das

äußerst ehrbare Verhalten von Herrn Snowdon verweisen - oder ?

Aber der ist ja kein "Wissenschaftler" !

3

Um abermals auf die angeblich ungerechtfertigte "Psychiatrisierung" zurückzukommen, aus dem Urteil:

"Dazu die bizarre Überzeugung, Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe, die Behauptung, er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert, die verdunkelte Wohnung, das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht, das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise - all das zusammengenommen sei doch ein Anzeichen für Realitätsverlust und das Unvermögen, aus einem geschlosssenen System herauszutreten."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-trotz-freispruch-ueber-urteil-enttaeuscht-a-986161.html

 

Die Psychiater haben also versagt? Nunja. Die Sache wird als konstruierter Justizskandal in die Geschichte eingehen.

3

Wall schrieb:
"Dazu die bizarre Überzeugung, Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe, die Behauptung, er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert, die verdunkelte Wohnung, das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht, das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise - all das zusammengenommen sei doch ein Anzeichen für Realitätsverlust und das Unvermögen, aus einem geschlosssenen System herauszutreten."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-trotz-freispruch-ueber-urteil-enttaeuscht-a-986161.html

 

Verhaltensweisen, die dem ein oder anderen hier aus eigener Erlebenswirklichkeit bekannt vorkommen dürften. Nachzulesen in den zahlreichen Blogs einiger Mitforisten. Als Außenstehender hat man sich zweierlei zu merken: Hinter jeder Verurteilung steckt eine Verschwörung, zumindest aber ein Skandal. Und nur als interessierte Laie hat man aus der Ferne den einzig wahren (Durch-) Blick.

3

Wall schrieb:

Um abermals auf die angeblich ungerechtfertigte "Psychiatrisierung" zurückzukommen, aus dem Urteil:

"Dazu die bizarre Überzeugung, Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe, die Behauptung, er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert, die verdunkelte Wohnung, das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht, das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise - all das zusammengenommen sei doch ein Anzeichen für Realitätsverlust und das Unvermögen, aus einem geschlosssenen System herauszutreten."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-trotz-freispruch-ueber-urteil-enttaeuscht-a-986161.html

 

Die Psychiater haben also versagt? Nunja. Die Sache wird als konstruierter Justizskandal in die Geschichte eingehen.

 

Da Sie sich dieser "Argumentation" bedienen und sich in Ihrer Meinung dadurch bestätigt sehen, möchte ich auf den Schmarn kurz eingehen.

 

Vorab kurz eine kurze Aufklärung - das ist von Frau Lakotta und nicht aus dem Urteil.

Aber entweder macht BL es mal wieder mit Absicht, ihren Text so geschickt mit dem Text aus den Urteil zu verquirlen, dass man es übersehen kann, oder Sie wollen halt das heraus lesen was Ihnen gefällt und nutzt.

 

Zu den Punkten von LAKOTTA (nicht aus dem Urteil!):

 

1) Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe

Diese Aussage kommt - wie auch andere bizzare Aussagen zu AH - kommt von genau einem "Zeugen", der mit Verlaub selber etwas bizzar anmutet.

Kein anderen Zeuge hat ähnliches von sich gegeben - nichtmal P3M und die lebte über 20 Jahre mit ihm zusammen...

 

2) er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert

Hat er nie behauptet - wer lesen kann und verstehen will, wird erkennen, dass er dies dem Angagement der Jugentlichen zuschreibt, die die Faxe versendet haben.

 

3) die verdunkelte Wohnung

Kann natürlich viele Gründe haben - aber ist doch wirklich kein Indiz.

Meine ehemaligen Nachbarn könnten ähnliches von mir behaupten - Ich hatte halt einen Beamer und am Tag im Sommer sonst kaum ein erkennbares Bild.

 

4) das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse

Wer sich ein bisschen in die Lage versetzt und a) in Nbg wohnt b) dem mehrfach das Haus gestürmt wurde c) festgenommen wurde und dabei Verletzungen erlitten hat und sich jetzt vorstellt wie das auf einem wirken kann, der kann sich schon etwas in einem Polizeistaat fühlen. Man muss so sicherlich nicht reagieren - aber ein Grund für Psychische Probleme  sehe ich nicht.

 

5) das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise

Na die Mär wird halt ewig weiter verbreitet - richtig ist sie trotzdem nicht.

Wer Dr. W. Angaben zur Selbstanzeige im WAA der StA liest, wird so einen Schmarn nur böswillig weiter behaupten.

Fakt ist Dr. W war nicht nur Nachbar von R. sondern R. verwaltet auch eine Immobilie von Dr. W..

Zusätzlich wollte R. auch mit Dr. W. über Mollath reden, was man da so machen kann.

Das man da Dr. W. keine Unabhängikeit mehr attestieren kann, hat sogar er selber erkannt.

 

Das sind also Gründe für eine Psychiatrisierung?

 

Es ist schon erstaunlich, wie leicht man manche Leute manipulieren kann.

 

 

5

Arne A schrieb:

Wall schrieb:

Um abermals auf die angeblich ungerechtfertigte "Psychiatrisierung" zurückzukommen, aus dem Urteil:

"Dazu die bizarre Überzeugung, Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe, die Behauptung, er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert, die verdunkelte Wohnung, das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse in seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht, das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise - all das zusammengenommen sei doch ein Anzeichen für Realitätsverlust und das Unvermögen, aus einem geschlosssenen System herauszutreten."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-trotz-freispruch-ueber-urteil-enttaeuscht-a-986161.html

 

Die Psychiater haben also versagt? Nunja. Die Sache wird als konstruierter Justizskandal in die Geschichte eingehen.

 

Da Sie sich dieser "Argumentation" bedienen und sich in Ihrer Meinung dadurch bestätigt sehen, möchte ich auf den Schmarn kurz eingehen.

 

Vorab kurz eine kurze Aufklärung - das ist von Frau Lakotta und nicht aus dem Urteil.

Aber entweder macht BL es mal wieder mit Absicht, ihren Text so geschickt mit dem Text aus den Urteil zu verquirlen, dass man es übersehen kann, oder Sie wollen halt das heraus lesen was Ihnen gefällt und nutzt.

 

Zu den Punkten von LAKOTTA (nicht aus dem Urteil!):

 

1) Harald Schmidt antworte im Fernsehen auf seine Briefe

Diese Aussage kommt - wie auch andere bizzare Aussagen zu AH - kommt von genau einem "Zeugen", der mit Verlaub selber etwas bizzar anmutet.

Kein anderen Zeuge hat ähnliches von sich gegeben - nichtmal P3M und die lebte über 20 Jahre mit ihm zusammen...

 

2) er habe die größten Friedensdemonstrationen der Welt initiiert

Hat er nie behauptet - wer lesen kann und verstehen will, wird erkennen, dass er dies dem Angagement der Jugentlichen zuschreibt, die die Faxe versendet haben.

 

3) die verdunkelte Wohnung

Kann natürlich viele Gründe haben - aber ist doch wirklich kein Indiz.

Meine ehemaligen Nachbarn könnten ähnliches von mir behaupten - Ich hatte halt einen Beamer und am Tag im Sommer sonst kaum ein erkennbares Bild.

 

4) das Ausbreiten der Schriften über die Nürnberger Prozesse

Wer sich ein bisschen in die Lage versetzt und a) in Nbg wohnt b) dem mehrfach das Haus gestürmt wurde c) festgenommen wurde und dabei Verletzungen erlitten hat und sich jetzt vorstellt wie das auf einem wirken kann, der kann sich schon etwas in einem Polizeistaat fühlen. Man muss so sicherlich nicht reagieren - aber ein Grund für Psychische Probleme  sehe ich nicht.

 

5) das Einbeziehen der Psychiater in die angeblichen Schwarzgeldschieberkreise

Na die Mär wird halt ewig weiter verbreitet - richtig ist sie trotzdem nicht.

Wer Dr. W. Angaben zur Selbstanzeige im WAA der StA liest, wird so einen Schmarn nur böswillig weiter behaupten.

Fakt ist Dr. W war nicht nur Nachbar von R. sondern R. verwaltet auch eine Immobilie von Dr. W..

Zusätzlich wollte R. auch mit Dr. W. über Mollath reden, was man da so machen kann.

Das man da Dr. W. keine Unabhängikeit mehr attestieren kann, hat sogar er selber erkannt.

 

Das sind also Gründe für eine Psychiatrisierung?

 

Es ist schon erstaunlich, wie leicht man manche Leute manipulieren kann.

 

Sehr richtig. Und Herr Brixner fragte wohl auch nicht von ungefähr mehrere Male nach, warum Herr Wörthmüller sich für befangen erklärte. Es wird zwar damit begründet, er habe ein Gespräch mit Roggenhofer geführt und eine laienhafte Einschätzung gegeben. Fakt ist aber auch diese spezielle Beziehung und dass Mollath um diese wusste. Eine Befangenheitserklärung ist nämlich sicherlich kein alltäglicher Vorgang.

Darüber hinaus unterstellte man auch immer wieder wider besseren Wissens um die Semantik der Worte, dass Herr Mollath dem Dr. W. lediglich eine Bekanntschaft zu den Verschieberkreisen unterstellte, nicht aber eine Teilnahme an diesen Geschäften. Das wurde aber von Dr. W., Leipziger und leider auch von Prof. Dr. Nedopil verkannt - ob absichtlich oder nicht - und immer wieder als Argument für die wahnhafte Progredienz angeführt.

Auch Herr Lippert musste dafür immer wieder herhalten, obwohl Mollath seine HVB-Konto-Einschätzung bereits relativiert hat.

 

5

@Giovanni:

Hat Herr Professor Müller tatsächlich Prophezeihungen ausgesprochen? Wo denn?

Ich habe nur seine Meinung - begründet auf seinen Kenntnissen der Rechtswissenschaft - gelesen. Er hat die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt und auch seine persönliche Meinung mitgeteilt. Warum sollte einem Professor bei der Aussage als Wissenschaftler über einen Fall es untersagt sein, seine persönliche Einschätzung oder Meinung mitzuteilen?

Der Beck-Blog unter Leitung von Professor Müller war eine gute Informationsquelle in diesem Fall, auch wenn scheinbar auch sachliche Kommentare der Löschregelung unterfallen sind.

5

Wird da gerade ein WALL aufgebaut, der den freien Blick auf den immerwährenden, heute - versteckt foulend - weitergeführten Justizskandal verbergen soll?

 

Das Urteil beruht - soweit es GM den Ruch eines Schlägers anhängen will - auf nichts Anderem als subjektiven Spekulationen, die wegen ihrer Unfechtbarkeit das Unbelehrbare, das nicht frei von Perfidie erscheint (wie oben bereits trefflich ausgeführt) des Systems aufscheinen lässt.

 

Es ist nun die Stunde des Landtags.

 

Und eine Sache der Bürgerschaft, Öffentlichkeit zu praktiziern, was eine Revision der Justiz  hin zur Selbstverwaltung - frei von politischem Einfluss - angeht.

5

RA Veits schrieb:

Wird da gerade ein WALL aufgebaut, der den freien Blick auf den immerwährenden, heute - versteckt foulend - weitergeführten Justizskandal verbergen soll?

 

Das Urteil beruht - soweit es GM den Ruch eines Schlägers anhängen will - auf nichts Anderem als subjektiven Spekulationen, die wegen ihrer Unfechtbarkeit das Unbelehrbare, das nicht frei von Perfidie erscheint (wie oben bereits trefflich ausgeführt) des Systems aufscheinen lässt.

 

Es ist nun die Stunde des Landtags.

 

Und eine Sache der Bürgerschaft, Öffentlichkeit zu praktiziern, was eine Revision der Justiz  hin zur Selbstverwaltung - frei von politischem Einfluss - angeht.

 

Diese Stimmen kommen aus einer bestimmten Richtung. Da sollte man nicht so viel Energie darauf verwenden. Für jene Richtung war Mollath stets der Frauenschläger und Reifenstecher und die Briefe wurden ebenso konsequent selektiv interpretiert.

 

Eine Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene ist daher nicht zu führen. Leider.

5

KogniTief schrieb:

RA Veits schrieb:

Wird da gerade ein WALL aufgebaut, der den freien Blick auf den immerwährenden, heute - versteckt foulend - weitergeführten Justizskandal verbergen soll?

 

Das Urteil beruht - soweit es GM den Ruch eines Schlägers anhängen will - auf nichts Anderem als subjektiven Spekulationen, die wegen ihrer Unfechtbarkeit das Unbelehrbare, das nicht frei von Perfidie erscheint (wie oben bereits trefflich ausgeführt) des Systems aufscheinen lässt.

 

Es ist nun die Stunde des Landtags.

 

Und eine Sache der Bürgerschaft, Öffentlichkeit zu praktiziern, was eine Revision der Justiz  hin zur Selbstverwaltung - frei von politischem Einfluss - angeht.

 

Diese Stimmen kommen aus einer bestimmten Richtung. Da sollte man nicht so viel Energie darauf verwenden. Für jene Richtung war Mollath stets der Frauenschläger und Reifenstecher und die Briefe wurden ebenso konsequent selektiv interpretiert.

 

Eine Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene ist daher nicht zu führen. Leider.

 

Das müssen Sie erklären: Sie fordern für jemanden, den Sie nicht kennen, eine ganz bestimmte Art von Aufmerksamkeit und rechtsstaatlicher Teilhabe, lehnen aber schon den Versuch der Diskussion mit von Ihrem Standpunkt aus betrachtet Andersdenkenden ab.

Welche Art von grundsätzlichem Verständnis steckt dahinter?

 

3

Tim Konstanz schrieb:

KogniTief schrieb:

RA Veits schrieb:

Wird da gerade ein WALL aufgebaut, der den freien Blick auf den immerwährenden, heute - versteckt foulend - weitergeführten Justizskandal verbergen soll?

 

Das Urteil beruht - soweit es GM den Ruch eines Schlägers anhängen will - auf nichts Anderem als subjektiven Spekulationen, die wegen ihrer Unfechtbarkeit das Unbelehrbare, das nicht frei von Perfidie erscheint (wie oben bereits trefflich ausgeführt) des Systems aufscheinen lässt.

 

Es ist nun die Stunde des Landtags.

 

Und eine Sache der Bürgerschaft, Öffentlichkeit zu praktiziern, was eine Revision der Justiz  hin zur Selbstverwaltung - frei von politischem Einfluss - angeht.

 

Diese Stimmen kommen aus einer bestimmten Richtung. Da sollte man nicht so viel Energie darauf verwenden. Für jene Richtung war Mollath stets der Frauenschläger und Reifenstecher und die Briefe wurden ebenso konsequent selektiv interpretiert.

 

Eine Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene ist daher nicht zu führen. Leider.

 

Das müssen Sie erklären: Sie fordern für jemanden, den Sie nicht kennen, eine ganz bestimmte Art von Aufmerksamkeit und rechtsstaatlicher Teilhabe, lehnen aber schon den Versuch der Diskussion mit von Ihrem Standpunkt aus betrachtet Andersdenkenden ab.

Welche Art von grundsätzlichem Verständnis steckt dahinter?

 

 

Ein netter Versuch, mit unterstellen zu wollen, ich versuchte die Diskussion wegen Andersdenken nicht führen zu wollen. Das ist mitnichten der Fall. Ein Andersdenken, eine Debatte nömlich, lebt davon, dass man argumentativ vorgeht. Aber eine a priori Feststellung - die ich Ihnen persönlich nicht vorwerfen will - es handele sich um einen Schläger, kann ich nicht teilen. Diese Betrachtung wird von einer gewissen Richtung aber vertreten, die ich andernorts immer wieder lesen konnte. Ein sachliche Diskussion konnte dort nicht geführt werden, da man sich bereits festgelegt hatte und zum Bashing angetreten war - mit eben jenem Argument: Frauenschläger und Reifenzerstecher.

Zum Glück ist dieser Fall so gut dokumentiert, dass es sich vortrefflich auf dieser Basis streiten lässt. Sie aber unterlassen das.

 

Quote:
Verhaltensweisen, die dem ein oder anderen hier aus eigener Erlebenswirklichkeit bekannt vorkommen dürften. Nachzulesen in den zahlreichen Blogs einiger Mitforisten. Als Außenstehender hat man sich zweierlei zu merken: Hinter jeder Verurteilung steckt eine Verschwörung, zumindest aber ein Skandal. Und nur als interessierte Laie hat man aus der Ferne den einzig wahren (Durch-) Blick.

Sie argumentieren nicht, sie legen ad hominem aus und pauschalisieren Ihre Eindrücke. Mit dem pauschalisierten Schluss: "Hinter jeder Verurteilung steckt eine Verschwörung, zumindest aber ein Skandal.", versuchen Sie, gar nicht erst zu den Detailfragen - die, wenn man sich das Plädoyer und die Dokumentationen anschaut, tatsächlich diskussionswürdig wären - einzugehen.

Diese Argumentationsweise kommt mir wiegesagt sehr bekannt vor und ich denke, dass ich sie ganz gut verorten kann ;-)

Aus diesem Grund sprach ich von vergeblichem Aufwand einer Diskussion in dieser a-priori-Richtung. Herr Strate sprach von verschwendeter Lebenszeit. Nun ja..

5

Nur mal so eine Vision, Deutschland etwa im Jahr 2016:

Einige psychiatrische Sachverständige und

einige Richter(innen)

einige MitarbeiterInnen in Geschäftsstellen in der Justiz

einige StaatsanwältInnen

einige Beamte im Justizministerium

einige Menschen aus der Zivilgesellschaft

sind wegen ihrer Aktivitäten im und um den Fall Mollath strafrechtlich verurteilt. Es gab Entzüge von Approbationen, Haft- und Geldstrafen, teils aufgrund von Hauptverhandlungen, teilweise mit Strafbefehlen. Die Verfahren gegen einige Beschuldigte im öffentlichen Dienst wurden eingestellt, da diese nachweisen konnten, dass sie gegen die Ihnen erteilten Weisungen remonstriert hatten.

Einige Abgeordnete haben ihre politische Laufbahn beendet und beschäftigen sich in ihrer Freizeit mit Modellbau.

 

Herr Mollath stellt aufgrund der neuen Erkenntnisse einen neuen Wiederaufnahmeantrag. Schließlich wurde ihm angelastet, er habe seine Frau geschlagen, getreten und gebissen, und das vermutlich im Zustand der Schuldunfähigkeit.

 

Ist dieses Szenario rein theoretisch (ich wiederhole: rein theoretisch) denkbar? Kann eine zweite Wiederaufnahme stattfinden?

Schließlich ist Herr Mollath durch die Begründung im Urteil beschwert.

 

 

 

 

4

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.