Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen bei Solarpaneelen aus China rechtsmäßig

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 13.03.2017
Denkmal für den Zöllner, Düsseldorf-Kaiserswerth (Foto: C.Koss, Feb. 2017)

Am 2. Dezember 2013 führte der Europäische Rat Antidumpingzölle auf Einfuhren von Solarpaneelen und ihren Schlüsselkomponenten mit Ursprung in oder versandt aus China ein (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1238/2013). Eine von der Kommission zuvor in den Jahren 2012 und 2013 durchgeführte Untersuchung hatte ergeben, dass chinesische Solarpaneele in Europa deutlich unter ihrem normalen Marktwert verkauft wurden. Die Zölle sollten den Schaden für europäische Produzenten durch diese unlautere Wettbewerbspraxis mindern. Gleichzeitig führte der Rat Antisubventionszölle (auch Ausgleichszölle genannt) ein. Denn nach den Erkenntnissen der Kommission erhielten chinesische Unternehmen, die nach Europa exportierten, unzulässige Subventionen.

26 Unternehmen, die von diesen Zöllen betroffen sind, klagten beim Gericht der Europäischen Union auf Nichtigerklärung der betreffenden Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen.

Mit Urteilen vom 28.02.2017 wies das Gericht alle Klagen ab und bestätigte sämtliche vom Rat festgesetzten endgültigen Zölle.
Zutreffenderweise hätten die Organe der Europäischen Union die Solarpaneele der Volksrepublik China als Ursprungsland zugeordnet, auch, wenn diese Komponenten aus anderen Ländern enthielten oder über Drittländer nach Europa versandt wurden.
Auch durfte Zellen und Fotovoltaikmodule als ein Erzeugnis auffassen. Denn Zellen und den Modulen könnten Sonnenenergie in Strom umwandeln und seien für den Einbau in Fotovoltaiksysteme bestimmt.
Auch eine überschießende Höhe der Zölle (durchschnittlich 47,7%) vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Die Kläger hatten nicht überzeugend darlegen können, dass die Einfuhren aus Taiwan, die Kürzung der Beihilferegelungen in bestimmten Mitgliedstaaten, die Rohstoffpreise, die Einfuhren von Zellen und Modulen aus China durch Hersteller in der Union oder aber die Finanzkrise bereits die wettbewerbsverzerrende Wirkung der chinesischen Subventionen ausgeglichen hätten.

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