BGH bestätigt Festlegung der nicht geringen Menge der Piperazin-Derivate BZP und TFMPP

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 02.03.2018

Der BGH hat mit Beschluss vom 7.2.2018, 1 StR 647/17 (BeckRs 2018, 1926), die Festlegung der nicht geringen Menge von BZP (Benzylpiperazin) und TFMPP (Trifluormethylphenylpiperazin) bei 37,5 g der jeweiligen Base durch die Vorinstanz, das LG München I, bestätigt. Der 1. Strafsenat führt hierzu Folgendes aus:

„Das sachverständig beratene Landgericht hat rechtsfehlerfrei den Grenzwert der nicht geringen Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) für die beiden verfahrensgegenständlichen Piperazin-Derivate, Trifluormethylphenylpiperazin-Hydrochlorid (TFMMP) und Benzylpiperazin-Hydrochlorid (BZP), auf 37,5 g der jeweiligen Base festgesetzt. Da sich ausweislich der vom Landgericht inhaltlich dargestellten Sachverständigengutachten eine äußerst gefährliche oder gar tödliche Dosis beider betroffener Betäubungsmittel nicht feststellen ließ, durften die Grenzwerte anhand eines Vielfachen der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Konsum der Droge gewöhnten Konsumenten festgelegt werden (zum Maßstab siehe nur BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 – 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134, 136 f. Rn. 35 mwN). Die von den Sachverständigen für die Bestimmung der Konsumeinheit herangezogenen Erfahrungsberichte von Konsumenten der Stoffe über deren Wirkungsweise bilden beweiswürdigend eine tragfähige Grundlage der Grenzwertbestimmung anhand des genannten Kriteriums.“

Soweit in dem Beschluss von TFMMP die Rede ist, handelt es sich offensichtlich um ein Schreibversehen.

Bei BZP und TFMPP handelt es sich um Piperazin-Derivate. BZP wurde durch die 21. BtMÄndVO vom 1.3.2008 und das mit BZP strukturell eng verwandte TFMPP mit der 26. BtMÄndVO vom 20.7.2012 in das BtMG aufgenommen. Piperazine haben schwach halluzinogene Wirkungen, verbunden mit einhergehenden Glücksgefühlen und optischen Wahrnehmungsveränderungen. Daneben treten teilweise sehr ausgeprägte und schwere Nebenwirkungen wie Depressionen, Angstzustände, psychomotorische Unruhe, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Nervosität und Schweratmigkeit auf (Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Auflage, Stoffe/Teil 1, Rn. 394).

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