Eine Art Corona-Roundup

von Peter Winslow, veröffentlicht am 26.03.2020
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Revolution Chemnitz: Die Mandanten verstanden teilweise nicht richtig. Der NSU solle wie eine »Kindergarten-Vorschulgruppe« aussehen. —Diese und andere Worte, die im März 2020 zur Attestierung einer offen nationalsozialistischen Gesinnung beitrugen, seien im September 2018 alles nur »dummes Geschwatze« gewesen, das von den Angeklagten entweder nicht so ernst genommen wurde, nicht so richtig verstanden wurde oder beides, so die Verteidigung. Die Angeklagten handelten also nicht aus Unwissenheit, die bekanntlich nicht vor Strafe schützt; diese seien lediglich Opfer mangelhafter Auffassungsgabe und demnach freizusprechen.

Björn Höcke nur im konkreten Kontext. Zur Klarstellung: Herr Björn Höcke sei nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt worden. Gerichtlich sei nur erklärt worden, dass es zulässig war, ihn im Rahmen »einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext« als Faschist zu bezeichnen. Da der Verfassungsschutz Herrn Höcke als rechtsextrem einstuft, gilt es um der Logik willen zu fragen, ob alle Faschisten Rechtsextremisten aber nicht alle Rechtsextremisten Faschisten sind.

Das Kammergericht korrigiert zum Teil. Nur noch zehn Äußerungen muss Frau Renate Künast weiterhin hinnehmen.

Der Spiegel und eine Analyse. Am 25. März 2020 veröffentlichte Der Spiegel eine Analyse bestimmter Daten eines einzigen Navigationsanbieters, der »über fest eingebaute Navis und über Smartphones die Bewegung von 10 bis 20 Prozent aller Autos in Deutschland« trackt. Diese Analyse zeige »eindrücklich die dramatischen Folgen der Coronakrise«. So konnte bei diesem 10 Prozent – oder 100 Prozent mehr als 10 Prozent, man weiß es anscheinend nicht genau – aller Autos in Deutschland folgende Rückgänge festgestellt werden: in Berlin 64 Prozent des 10 bis 20 Prozents, in Hamburg und München 62 Prozent des 10 bis 20 Prozents, in Köln 58 Prozent des 10 bis 20 Prozents und so weiter. »[S]eit das Coronavirus grassiert, sind die Zahlen massiv eingebrochen«, schreibt Der Spiegel. Da höre ich aber Wittgenstein fragen:

»Ist diese Darstellung brauchbar, oder unbrauchbar?« Die Antwort ist dann: »Ja, brauchbar; aber nur für dieses eng umschriebene Gebiet, nicht für das Ganze, das du darzustellen vorgabst.« (§ 3 der Philosophischen Untersuchungen)

67 Männer und 13 Frauen. Alle sind Professoren und Professorinnen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und meinen unter anderem (wie Anwälte und Anwältinnen meinen Professoren und Professorinnen auch immer etwas unter anderem), dass bestimmte Regelungen an dieser Hochschule »wissenschaftsinadäquat« seien. Das Bundesverfassungsgericht ist anderer Ansicht und lässt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung kommen.

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