Änderungen des NpSG mit Unterstellung von HHC (Hexahydrocannabinol) geplant

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 18.02.2024

Ausweislich eines auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) veröffentlichten Referentenentwurfs vom 7.2.2024 sind Änderungen in der Anlage des NpSG geplant. So sollen die Stoffgruppen der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide, der Benzodiazepine und die Stoffgruppe der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen mit dem Ziel der Erfassung weiterer NPS fortgeschrieben werden. Zudem wird die Änderung zum Anlass genommen, die Anlage zum NpSG neu zu fassen und zu präzisieren.

Durch die Erweiterung der Stoffgruppe der Cannabimimetika/synthetischen Cannabinoide wird z.B. das synthetische Cannabinoid ADMB-D-5Br-INACA erfasst. Außerdem sollen Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P) zukünftig dem NpSG unterstellt werden. Zum synthetischen Cannabinoid HHC siehe meinen Blog-Beitrag vom 18.8.2023.

Durch die Aufnahme einer Hydrazidomethylgruppe in der Stoffgruppe der Benzodiazepine wird das psychoaktiv wirkende Benzodiazepin Gidazepam erfasst, welches bei höheren Dosierungen schwerwiegende und schädliche Wirkungen zeigt (Nebenwirkungen: Schläfrigkeit, Schwäche, Myasthenia gravis, Abhängigkeit, Dysmenorrhoe und allergische Reaktionen, hohe Dosen können Koordinationsstörungen, Ataxie und schwere Muskelschwäche auslösen).

Mit der Änderung der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen sollen neue LSD-Derivate wie 1-(2-Thienoyl)-LSD und weitere LSD-Precursor, die nach Aufnahme in den Körper durch hydrolytische Spaltung im Körper in LSD umgewandelt werden, dem NpSG unterstellt werden.

Zum Hintergrund der geplanten Änderung: § 7 NpSG ermächtigt das BMG, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit dem Bundesministerium der Finanzen und nach Anhörung von Sachverständigen die Liste der Stoffgruppen in der Anlage zu ändern, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise von psychoaktiv wirksamen Stoffen, wegen des Ausmaßes ihrer missbräuchlichen Verwendung und wegen der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit erforderlich ist. Die Anhörung der Sachverständigen hat bereits am 4.12.2023 stattgefunden (siehe das Protokoll der 59. Sitzung des Sachverständigenausschusses), nun muss noch der Bundesrat der Änderung zustimmen.

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2 Kommentare

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Gibt es denn irgendwo eine definitive Festlegung welche Cannabinoide davon erfasst werden, außer eben HHC und dessen Varianten? Wirkt alles so schwammig irgendwie, warum kann man denn nicht das geplante Gesetz ansich irgendwo einsehen?

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Eine Aufzählung von Stoffen, die dem NpSG unterstellt sind, gibt es - anders als im BtMG - nicht. Das liegt an den vielfältigen Änderungsmöglichkeiten in der chemischen Struktur. Genau deshalb ist das NpSG mit der Unterstellung von ganzen Stoffgruppen im Jahr 2016 eingeführt worden. Die Stoffgruppendefinition finden Sie im Verordnungsentwurf (s. meinen Link).

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