Bild von jsp@bsp-abogados.com

Der spanische Korruptionsskandal Blesa: Eine fragwürdige Untersuchungshaft

jsp@bsp-abogados.com

2013-06-11 15:06

Von Silvia Santaulària, Abogado bei Soler-Padró, v. Hohenlohe, Hopewell, Weitzmann.

Es ist einer der grössten Korruptionsskandale in den letzten Jahren in der Presse und auf den Strassen Spaniens: die Untersuchungshaft für den Ex-Chef von Caja Madrid, Miguel Blesa, wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Übernahme der amerikanischen City National Bank of Florida. Richter Elpidio Silva hatte bereits am 16. Mai Untersuchungshaft angeordnet, den Bankier aber einen Tag später nach Hinterlegung einer Kaution von 2,5 Millionen Euro gegen Auflagen wieder freigelassen. Richter Silva entzog ihm schon damals seinen Reisepass.

Am 5. Juni erlässt Richter Silva plötzlich einen neuen Haftbefehl. Diesmal eine U-Haft ohne Kaution. In seiner Verordung, spricht Richter Silva über die „hohe Gefahr von Beweiszerstörung“ und „Fluchtgefahr“ aufgrund „neuer Erkenntnisse in der Ermittlung“.

Einen Bankier ins Gefängnis zu schicken, zu bestrafen. Eine Art „Heldentat“ für „das Volk“. Mitten in der Wirtschaftskrise liest sich das gut. Doch wir sprechen von einer U-Haft. Und eine U-Haft hat reine Sicherungszwecke, keine Strafzwecke. Und die hat Richter Silva genauestens zu begründen. Es liegt eine Straftat vor,  ja.  Blesa ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig, stimmt auch. Doch wo liegt die Fluchtgefahr, eigentlich der Sinn einer U-Haft? Das Hinterlegen der Kaution, das regelmässige und pünktliche Erscheinen des Angeklagten vor Gericht sowie der schon entzogene Reisepass sprechen nicht nur stark gegen eine „hohe Fluchtgefahr“ sondern hatten diese schon gebannt. Zum anderen ist ein „starker Verdacht auf Beweiszerstörung“ im Grunde genommen schwer oder gar nicht zuechtfertigen. Die Straftaten liegen 5 Jahre in der Vergangenheit; Blesa hat sich von den Bankgesellschaften gelöst.

Richter Silva will nicht konkreter in seiner Begründung werden. In seiner 16 Seiten langen neuen Verfügung, die die „neuen Erkenntnisse“,  die zu der Untersuchungshaft führen, darlegen sollen, kopiert er nahezu zur Hälfte, was er bei der ersten Verfügung ausgesprochen hatte, wodurch es eigentlich keine „Neuen Erkenntnisse“ in der Kriminalermittlung geben kann. Die Begründung überzeugt nicht, überzeugt viele nicht. Richter Silva könnte sich dadurch eigentlich selber strafbar machen: er verstösst nämlich dadurch eigentlich hier gegen das höchste Gebot beim Strafrecht, nämlich die Unschuldsvermutung des Angeklagten. Und die „Heldentat“ des Ermittlungsrichters scheint eher ins Licht eines Amtsmissbrauches zu rücken. 

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen