Bild von p.merz

Jahresabschluss bei AG i.G.

p.merz

2013-02-25 11:23

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

muss für eine AG i.G. -wobei das i.G. vielleicht gar nicht richtig ist- ein Jahresabschluss erstellt werden?

Im Dez 2012 wurde die Gründung bei Notar vollzogen; da es sich um ein gehnehmigungspflichtiges Gewerbe handelt, ruht die Anmeldung zur Eintragung beim HR solange bis die Genehmigung vorliegt; damit wird erst für Sommer diesen Jahres gerechnet. Ist in einem derartigen Fall ein JA zum 31.12.2012 aufzustellen?

Danke und Gruß

Peter Merz

0172 3210464

pmerz@vanedo.de

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen