Jahresabschluss bei AG i.G.
p.merz
2013-02-25 11:23Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
muss für eine AG i.G. -wobei das i.G. vielleicht gar nicht richtig ist- ein Jahresabschluss erstellt werden?
Im Dez 2012 wurde die Gründung bei Notar vollzogen; da es sich um ein gehnehmigungspflichtiges Gewerbe handelt, ruht die Anmeldung zur Eintragung beim HR solange bis die Genehmigung vorliegt; damit wird erst für Sommer diesen Jahres gerechnet. Ist in einem derartigen Fall ein JA zum 31.12.2012 aufzustellen?
Danke und Gruß
Peter Merz
0172 3210464
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