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Neuigkeiten über Hungertod eines Gefangenen!

Meyer-Falk

2014-10-06 10:45

Wie kürzlich berichtet (http://community.beck.de/gruppen/forum/bruchsaler-knastdirektor-beurlaubt)  wurde der Leiter der Bruchsaler Vollzugsanstalt, Thomas M., nach dem Tod eines Inhaftierten suspendiert. Am 1.10.2014 kamen weitere Details ans Licht.

Vorgeschichte

Seit 2012 saß der 33-jährige, aus Burkina Faso stammende Gefangene in strenger Einzelhaft; er soll in Offenburg einen Vollzugsbeamten geschlagen haben.
Im August 2014 fanden Wärter den Gefangenen tot in dessen Isolierzelle. Der Anstaltsleiter wurde suspendiert.

Neue Details

Wie der SWR am 1.10.2014 berichtete, sei der Gefangene verhungert; die Amtschefin des Justizministers Stickelberger teilte in einem SWR-Interview mit, der suspendierte Leiter der JVA habe das Ministerium falsch über den Gesundheitszustand des Inhaftierten informiert.
Und ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gab an, gegen den suspendierten Anstaltsleiter sowie eine Ärztin ermittele man wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Ein Migrant aus Nigeria, wie auch ein Rechtsanwalt gaben darüber hinaus an, es bestünden Anhaltspunkte für ein rechtsextremistisches Netzwerk innerhalb der JVA Bruchsal.

Einschätzung

Immer wieder hatte ich selbst aus der JVA Bruchsal berichtet. Über den Umgang mit Migranten ebenso, wie dem mit rechtsextremistischen Wandschmierereien, aber auch den nun suspendierten Thomas M., wie er vor wenigen Jahren in einer Grußbotschaft aus dem Song einer einschlägig bekannten Szeneband zitierte.
Insofern überrascht es Insider nicht, wenn nun entsprechende Vorwürfe laut werden; allenfalls erstaunt es ein wenig, wie überrascht die Landtags-Opposition tut, denn im Laufe der Jahre wurden von Gefangenen dutzende Petitionen eingereicht, ohne dass man diese ernsthaft geprüft hätte.

Erst als nun ein wehrloser Gefangener verhungerte, sah man sich veranlasst, die Zustände näher zu untersuchen. Sollte der Verstorbene einen Hungerstreik gemacht haben, wäre dies sein gutes Recht gewesen.
Jedoch würde dann sein Tod auch zeigen, dass ohne solidarisches Umfeld solch ein Protest ins Leere laufen kann; nicht umsonst hat die oben erwähnte Amtschefin des Ministers in einem SWR-Interview gerügt, dass der Thomas M. das Ministerium falsch informiert habe in der Vergangenheit.
In Folge des Hungertods gab es ein kurzes Aufflackern von Protest; bis zu 15 Gefangene befanden sich im Hungerstreik. Allerdings machten nicht wenige Medien sich lustig über diese Aktion, schrieben davon, die Gefangenen würden sich angeblich über eine eingeschränkte „Menü-Wahl“ beim Mittagessen oder bei Brot-Sorten beschweren.

Angesichts solch einer skandalösen Bagatellisierung des verzweifelten Protests von Gefangenen verwundert es nicht, dass alsbald auch die letzten Hungerstreikenden aufgaben.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

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