Bild von helena.schoewerling

Online Reputation Management: Wie weit geht der Persönlichkeitsrechtsschutz in den Online-Medien?

helena.schoewerling

2013-06-07 08:46

Was tun, wenn anlässlich eines Strafprozesses pikante Details aus dem Privatleben zum Gegenstand der täglichen Berichterstattung in den Massenmedien werden?

Was, wenn das Internet einen mit angeblichen Jugendsünden in Verbindung bringt, unabhängig davon, ob ein Internetnutzer explizit danach sucht oder nur einen Namen in eine Suchmaschine eingibt?

Und welche Strategien schlägt man ein, wenn eine unbedachte oder falsch verstandene Äußerung einen "Shitstorm" im Internet ausgelöst hat?

Diese und weitere Fragen rund um das Online Reputation Management sind Gegenstand einer Fachveranstaltung der AGEM Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV am 07. Juni 2013 auf dem DAT in Düsseldorf (Pressemitteilung des DAV vom 23.05.2013).

Es diskutieren Professor Dr. Georgios Gounalakis, Universität Marburg, Vera von Pentz, Richterin am Bundesgerichtshof, Rechtsanwältin Julia Bezzenberger LL.M., Berlin, Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng, Berlin sowie Christian Scherg, Revolvermänner GmbH, Düsseldorf.

Lesen Sie hierzu in der GRUR-Prax (Online-Ausgabe vom 07.06.2013):

  • Kirchberg, Identifizierende Altmeldungen über Strafverfahren in Online-Archiven: Beugt sich das Recht der technischen Entwicklung?, GRUR-Prax 2013, 346653
  • Schlüter, BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Googles „Auto-Complete-Funktion“, GRUR-Prax 2013, 346779

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

3 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Zweckbindung und Hardware. Verjaehrt der Zweck?

 

Wissen sollte nicht bestraft werden, aber man sollte es vielleicht nicht verwenden duerfen.

 

Es gibt wohl keine Freiheit, Zwecke zu mischen. Aus der Moeglichkeit der Vermischung ein Recht zu schliessen kann nicht ueberzeugen. Man kann keine fremden Daten kaufen. Vielleicht sollte man da auch einen Nichtigkeitsgrund anerkennen. Es geht doch gewissermassen um den Verkauf der eigenen Menschenwuerde. Da wuerde ich auch nicht mehr zwischen verschiedenen Sphaeren unterscheiden. Wenn das datamining ueberhaupt etwas bringt.

 

Was man selbst in die Welt gesetzt hat, muss man zwar ertragen, aber nicht die Verarbeitung, vielleicht auch nicht das Suchen danach.

 

Res extra commercium, warum eigentlich nicht?

 

Wenn man es wagen kann, so etwas vorlaeufig ins Blaue zu sagen. Aber dafuer sind ja Foren da.

 

 

Was immer ich da zusammengeschrieben habe, es geht auch um die Lesart, was man den Daten entnehmen zu koennen glaubt. Wir sitzen alle im gleichen Sieb. Und es gibt gute Entscheidungen und Entscheidungen, die man lediglich leicht rechtfertigten kann. Das Hauptproblem ist wahrscheinlich das feldunabhaengige Denken der Entscheider. Es ginge also vor allem darum, sozusagen dem Rhythmus des Netzes folgend das allgemeine Selbstbewusstsein zu erhoehen. Spaetestens seit Bushido wissen wir, dass nichts woertlich genommen werden darf.

 

Eine Zwangsloeschung von Daten sollte es nicht geben. Genausowenig, wie den Rundfunkanstalten das Internet verboten werden sollte. Eine zuverlaessigere Cloud als Prism ist ueberhaupt nicht denkbar. Der Rest ist sozusagen FOIA.

Kommentar hinzufügen