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Verlag
© VERLAG C.H.BECK oHG
Meine Kommentare
Dr. Brunschwig kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Forster,
vielen Dank für Ihren Kommentar in der Beck-Community "Multisensory Law". Vielleicht dürfte der Titel "Die Rechtsvisualisierung ist langsam, aber sicher auf dem Vormarsch!" nicht gerade glücklich gewählt worden sein. Das Wort "Vormarsch" erinnert an Truppen, die sich im "Vormarsch" befinden, um ein Territorium zu erobern oder zurückzuerobern. Mag sein, dass es darum geht, ein praktisches oder wissenschaftliches Territorium zu erobern, was die Visualisierung rechtlicher und/oder rechtlich relevanter Inhalte angeht. Die Beitragende arbeitet nicht akademischen Kontext und kann es sich jedenfalls leisten, ihre Titel, "salopp" zu formulieren.
Ich gratuliere Ihnen dazu, dass Sie "Lichtjahre weiter" sind "als die hier im Internet auffindbare Erklärung von multisensory law". Bloss frage ich mich, auf welche "Erklärung" Sie anspielen.
Bei "multisensory law" handelt es sich um einen "Arbeitsbegriff", an dem ich immer noch im Sinne einer Arbeitshypothese festhalte. Sollten Sie Zeit und Lust haben, sich vertiefter mit dem Visuellen Recht, einem Teilbereich des Multisensorischen Rechts, auseinanderzusetzen, empfehle ich Ihnen, die Lektüre von "On Visual Law" (vgl. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2405378) als Einstieg. Sollten Sie noch tiefer in die Materie eindringen wollen, dann würde ich Ihnen empfehlen, meine Aufsätze "Multisensory Law and Therapeutic Jurisprudence" (vgl. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2322809) und "Law Is Not or Must Not Be Just Verbal and Visual in the 21st Century".(vgl. http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2323281) zu lesen.
Warum der vielleicht unbescheiden anmutende Verweis auf meine eigenen Publikationen? Das mögen Sie sich zu Recht fragen. Ich verweise darauf, weil ich offenbar als die "Mutter" dieses Begriffs gelte. Meine Arbeiten stützen sich indes auf viele andere Stimmen ab, mit deren "Unterstützung" ich versuche, ihn zu "legitimieren".
Nochmals vielen Dank für Ihr Feedback und ich hoffe, Ihnen und auch anderen mit diesen Angaben zu dienen.
Mit besten Grüssen
Colette R. Brunschwig
Dr. Brunschwig kommentiert am Permanenter Link
Gerne weise ich Sie auf das Posting "Legal Visualizations in Court Judgments - Reflections and Questions" hin. Es dürfte zu den vorliegend diskutierten Fragen passen (vgl. http://community.beck.de/gruppen/forum/visual-law/legal-visualizations-in-court-judgments-reflections-and-questions).