Internetversandhandel und neue Verpackungsverordnung
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 die vom Bundesrat geringfügig geänderte Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen.
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung bereits am 19.09.2007 verabschiedeten und vom Bundestag am 08.11.2007 unverändert gebilligten Verordnung am 20.12.2007 unter Änderungsmaßgaben zugestimmt. Die Änderungen konnten von der Bundesregierung vollständig übernommen werden, da sie überwiegend geringfügiger Natur sind und insgesamt den Kernbereich der Verordnung nicht verändern. Der geänderte Verordnungsentwurf bedarf der erneuten Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Damit kommen einige Änderungen vor allem auf Internet-Versandhändler zu. Die neue Regelung sieht vor, dass alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden müssen. Dies gilt mithin nicht nur für die Produktverpackungen, sondern auch für Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Jede Verpackung, die bei dem Verbraucher ankommt, muss Bestandteil eines Rücknahmesystems sein. Andernfalls verhält der Händler sich wettbewerbswidrig und begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden kann.Künftig müssen also auch kleinere eBay-Händler sich einem Entsorgungssystem anschließen. Der Bundesrat hat ferner klarstellen lassen, daß Verstösse gegen die Verpackungsverordnung stets auch über das UWG geahndet werden können.
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/4066...
Der Text:
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38818.php
Gibt es dazu schon Überlegungen in der Praxis? Wie gehen Internetversandhändler und ihre Rechtsberater mit den kommenden Änderungen um?
Liebe Grüsse Ihr Thomas Hoeren