Fahrverbot als Hauptstrafe?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Gegen die im Bundesrat diskutierte Forderung, Fahrverbote auch dann als Hauptstrafen zu behandeln, wenn die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, hat sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 11.04.2008 gewendet. Einen entsprechenden Gesetzesantrag habe die Stadt Hamburg eingebracht. Der DAV lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. Das Fahrverbot sei von seinem Charakter her eine Nebenstrafe, die spezialpräventiv als Warnungs- und Besinnungsstrafe für nachlässige oder leichtsinnige Kraftfahrer gedacht sei. Das bisherige Sanktionssystem im Strafrecht sei zudem völlig ausreichend. Überdies würde ein solches Fahrverbot als Hauptstrafe zu Ungerechtigkeiten führen. Wer aufgrund seines Wohnorts stärker auf das Auto angewiesen sei, würde härter bestraft als jemand, der in der Stadt wohne. Der DAV hoffe, dass das Bundesjustizministerium an seiner bisher ablehnenden Haltung zu diesem Vorschlag festhalte.