Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes bei Zwangsheirat und schwerem "Stalking"
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
In seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 wird sich der Bundesrat unter TOP 15 mit dem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes für Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking" befassen (BR-Drucksache 872/07). Der Gesetzentwurf sieht vor, die Belange der Opfer im Rahmen des Strafverfahrens durch einen einfachen Zugang zu anwaltlichem Beistand und wichtigen Rechten besser zu gewährleisten. Vorhandene Schutzlücken sollen durch eine Ausweitung der Regelung über den so genannten "Opferanwalt" gemäß § 397a StPO in Fällen von Zwangsheirat und schweren "Stalkings"sowie die Erstreckung der Nebenklagebefugnis nach § 395 StPO auf die Opfer von Zwangsheirat geschlossen werden.