Wegen des Skiunfalls des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus ermittelt die Staatsanwaltschaft der österreichischen Stadt Leoben wegen fahrlässiger Tötung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Kurz nach dem tödlichen Skiunfall (Fotoserie) auf der Riesneralm in der Steiermark hat die Staatsanwaltschaft der österreichischen Stadt Leoben Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus aufgenommen. Fahrlässige Tötung kann in Österreich mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren bestraft werden (in Deutschland: höchstens fünf Jahre).
Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft erfolgte die Obduktion der beim Unfall getöteten 41-jährigen Frau am Freitagabend. Die endgültigen Ergebnisse sollen am Montag vorliegen und dem bestellten Gutachter helfen, den Unfall zu rekonstruieren. Die Vernehmung von Althaus sei nicht dringend. Die Staatsanwaltschaft habe auch keine Einwände gegen die mögliche Ausreise des CDU-Ministerpräsidenten.
Über den Unfallhergang herrscht weiter Rätselraten. Die Behörden suchen nach wie vor nach Augenzeugen. Der Unfall ereignete sich bei guter Sicht in einem breiten Bereich, in dem zwei Pisten zusammengeführt werden. Nach den Pistenregeln hätte der Politiker "Vorfahrt" gehabt, ist aber auch verpflichtet gewesen, auf die Nutzer der langsameren Piste Rücksicht zu nehmen.