Veröffentlicht am 28.09.2014 von Carsten KrummSchneidige Rechtsfolge: Da fährt der Angeklagte besoffen einen Radfahrer tot. Rechtlich recht einfach: § 315c StGB, 222 StGB, 53 StGB. Das AG mach noch zwei Jahre auf Bewährung draus. Die ... Weiterlesen
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fahrlässige TötungOLG HammBewährungTrunkenheitStrafrechtVerkehrsrecht5779 Aufrufe