Rechtsausschuss des Bundesrats für Erhöhung der Haftentschädigung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die seit 22 Jahren gemäß § 7 Abs. 3 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) unverändert bei nur EUR 11 pro Tag liegende Entschädigung (diese Gesetzessprache wirkt befremdlich; natürlich ist ein Tag Freiheit nicht in Geld aufzuwiegen, zumal wenn der Betroffene noch sieben Euro je Tag für das erhaltene Essen und die Haftraumunterkunft zahlen muss) für unschuldig erlittene Haft soll auf EUR 25 erhöht werden. Ein entsprechender Gesetzesantrag von Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat auf eine breite Mehrheit gestoßen. Der Gesetzentwurf soll mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums (BMJ)alsbald in den Bundestag eingebracht werden. Das BMJ überließ die Initiative den Ländern, weil diese die Haftentschädigung auch bezahlen müssen.
Die zu Unrecht Inhaftierten haben keine Lobby, aber zumindest der Deutsche Anwaltverein fordert eine Verzehnfachung des gegenwärtigen Betrags, also eine Erhöhung auf mindestens EUR 100; ein Betrag, mit dem der Rechtsstaat seiner Verantwortung besser nachkommen würde.
Wie viele Menschen aufgrund von Fehlurteilen unschuldig inhaftiert werden, ist nicht bekannt.
In Rheinland Pfalz ist in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich pro Jahr für 3.062 Tage Haftentschädigung gezahlt worden. Pro Jahr waren dies durchschnittlich EUR 33.702.