Bundestag beschließt Anhebung des Höchsttagessatzes auf 30.000 €
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Topverdiener werden künftig bei einer strafgerichtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe kräftiger zur Kasse gebeten. Der Höchstsatz für einen Tagessatz liegt künftig bei 30.000 € statt wie bisher bei 5.000 €. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag am 19.3.2009 abschließend beraten und verabschiedet. Der ursprünglich vorgesehene Höchstsatz von 20.000 € wurde nochmals um 10.000 € erhöht.
Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses