Seitens der Strafverteidiger wird die geplante Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur Unterbindung des Missbrauchs von Beweisanträgen im Strafprozess zu heftigen Reaktionen führen
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Nordrhein-Westfalen will den Missbrauch des Beweisantragsrechts zum Zwecke der Prozessverschleppung unterbinden. Im Herbst soll ein entsprechender Gesetzentwurf über den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden, wie die Justizministerin des Landes Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am 17.06.1009 in Düsseldorf mitteilte. Kernpunkt des Entwurfs sei eine Neuregelung in der Strafprozessordnung, nach der das Gericht in länger dauernden Strafprozessen zum Ende der Beweisaufnahme eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen setzen könne. Nach Ablauf der Frist könnten Beweisanträge dann anders als bisher schon deshalb abgelehnt werden, weil sie zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich seien. Den Ausgangspunkt dürfte der heftig diskutierte Beschluss des BGH vom 23.9.2008 - 1 StR 484/08 - bilden.
Ziel der Initiative sei es nicht, legitime prozessuale Rechte von Angeklagten oder ihren Verteidigern zu verkürzen, sondern diejenigen Prozessbeteiligten zu einer zügigen Antragstellung anzuhalten, denen es erkennbar nur um Prozesssabotage gehe. Die Gerichte sollten einem Missbrauch prozessualer Rechte insbesondere auch im Interesse der Tatopfer wirksam begegnen können. Opferschutz bedeute auch, den Abschluss eines Strafverfahrens in sachlich angemessener Zeit zu gewährleisten, so die Justizministerin weiter. Sie betonte, dass der Gesetzesvorschlag im Kern einer bereits seit Jahren vom BGH erhobenen Forderung entspreche, den Missbrauch von Verfahrensrechten einzudämmen.