Ungesichertes W-LAN: SEK stürmt falsche Wohnung -- Schadensersatz?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Sachverhalt: Ein polizeiliches SEK stürmt in Münster eine Wohnung. Es stellt sich jedoch heraus, dass nicht der Bewohner, sondern ein 27-jähriger Nachbar, der über den ungesicherten W-LAN-Zugang gesurft hatte, eine Drohung abgesetzt hat. Schadensersatz?
Das SEK hatte wohl bei seinem Einsatz unter anderem „dessen Wohnungstür gleich mitgenommen.“ Das Präsidium meint allerdings: „Durch den Betrieb einer ungesicherten WLAN-Verbindung hat der Betroffene einen Schadensersatzanspruch verwirkt“, heißt es. Diese Auffassung werde von der Rechtssprechung gestützt: „Das Verhalten des 38-Jährigen ist vergleichbar mit dem eines Mannes, der in den Urlaub fährt, Fenster und Türen seines Hauses geöffnet lässt und sich dann wundert, dass in seinem Haus Straftaten begangen wurden.“
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