OLG Bamberg zu Videoabstandsmessungen: § 100h StPO ist die Ermächtigungsgrundlage!
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Heute früh ist es durchgesickert: Das OLG Bamberg (Beschl. v. 15.10.2009 - 2 Ss OWi 1169/09) hat als erstes OLG eine Ermächtigungsgrundlage für Videoabstandmessungen genannt...leider nur in einem sehr kurzen Beschluss, der nicht einmal das Messverfahren genau erkennen lässt. Offenbar war es eine VKS-Messung. Das Filmen beruht auf § 100h StPO - jedenfalls, solange verdachtsbezogen gemessen wird. Die Entscheidung findet man hier bei strafrecht-online.
Sicher dürfen wir alle gespannt sein, ob auch das Dauerfilmen von den OLG`s als über § 100h StPO gerechtfertigt angesehen wird.