Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr: pro und contra
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ich selbst glaube ja, dass die Halterhaftung auch im fließenden Verkehr - allein schon aus fiskalischen Gründen - nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Vielleicht wird sie ja auch in Stufen kommen, um die Bevölkerung nicht zu sehr zu schockieren und nicht zu starken Widerstand hervorzurufen. Nicht ohne Grund wird nämlich seit einiger Zeit immer wieder das Thema auf den Tisch gebracht. Ganz interessant ist hier eine auf der Homepage des ACE laufende Diskussion: "Soll der Halter haften?" Hier vertreten zwei Vertreter des ACE die beiden Positionen:
für die Halterhaftung: Rainer Hillgärtner, ACE-Pressesprecher
gegen die Halterhaftung: Volker Lempp, ACE-Justiziar
Zur Halterhaftung des § 25a StVG: Krumm, Grundlagenwissen: Halterhaftung nach § 25a StVG, SVR 2007, 277