Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung - Abschaffen?!
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Natürlich ist es sinnvoll, Steuerhinterziehern einen Anreiz zum Umdenken zu geben. Aber muss es gleich zwingend die Straffreiheit sein, wie es derzeit § 371 Abs. 1 AO festlegt. Warum bedient man sich nicht die üblichen Regelungsform, dass bei demjenigen, der unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt, ergänzt oder unterlassene Angaben nachgeholt, die Strafe gemildert oder sogar von Strafe abgesehen werden kann, wenn nicht mehr als eine vom Gesetzgeber zu bestimmende Strafe verwirkt ist?
Die geltende Regelung verführt doch gerade dazu, es zunächst einmal "zu probieren". Bekommt man irgendwann kalte Füße, passiert einem nicht mehr als einen sowieso passiert wäre, wenn man von vornherein steuerehrlich gewesen wäre. In meinen Augen ist das etwas zu viel des Guten.