Online Werbung - Opt-in - aber wie?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
89,9 Prozent der Befragten nehmen laut Umfrage in Deutschland Online-Werbung in Kauf, wenn die von ihnen besuchten Websites dafür kostenlos zugänglich bleiben. Nur 8,7 Prozent würden für werbefreie Auftritte auch Geld bezahlen.
Heißt das, dass wir damit der gezielten Werbung unter Ausnutzung von Benutzerprofilen Tür und Tor geöffnet ist (verhaltensgesteuerte Werbung = behavioral advertisement)? Zumindest besteht hier ein wichtiges Konfliktfeld zwischen den Anbietern von Online-Diensten und den Datenschützern.
Das Internet Advertising Bureau (IAB) und die European Advertising Standards Alliance (EASA) haben vor einigen Wochen Empfehlungen für verhaltensgesteuerte Werbung und den damit verknüpften Einsatz von Cookies abgegeben. Demnach soll ein kleines Icon in einem Werbebanner die Surfer über die Verwendung der «Kekse» aufklären und ihnen eine Möglichkeit zum Einspruch gegen Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens geben. Dieser Opt-out-Mechanismus geht den EU Aufsichtsbehörden nicht weit genug. Die neuen EU-Vorgaben verlangten eine «informierte Einwilligung» in eine Verfolgung der Online-Aktivitäten durch Cookies, meinte die sog. Artikel-29-Arbeitsgruppe der Datenschutzbeauftragten der EU.
Wie sehen Sie diesen Konflikt? Wie kann der nach EU-Recht vogesehene Opt-in (z.B. bei der Plazierung von Cookies) praktisch umgesetzt werden?