FSK- und USK-Alterskennzeichnung - bald auch bei Online-Filmen und -Spielen möglich?
Gespeichert von Prof. Dr. Marc Liesching am
Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2012 ist eine Änderung des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Hiernach sollen Anbieter "in Zukunft ihre Online-Filme und Online-Spiele nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kennzeichnen lassen können". Bislang ist im Jugendschutzgesetz lediglich die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen gemäß §§ 12, 14 JuSchG geregelt.
Dieser zentrale Teil einer geplanten Novellierung des JuSchG soll bereits in Kürze unter den beteiligten Bundesministerien abgestimmt werden. Begründet wird das Vorhaben u.a. damit, „Offline und Online" ein "so weit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes“ zu erreichen. Insoweit sollen alle Anbieter – unabhängig vom Verbreitungsweg – die Möglichkeit haben, ihre Produkte nach dem Jugendschutzgesetz kennzeichnen zu lassen.
Gemäß der Pressemitteilung müssen dann Online-Anbieter entsprechend gekennzeichnete Filme oder Spiele "für ein von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm programmieren, um die Verbreitung an Kinder und Jugendliche nur entsprechend der Altersfreigabe zu ermöglichen". Bisher hat die KJM das Jugendschutzprogramm JusProg und die Kinderschutzsofware der Deutschen Telekom - allerdings nur für den Bereich "ab 16" - anerkannt. Für den Bereich "ab 18" gibt es noch kein anerkanntes Jugendschutzprogramm. Ob die KJM-Anerkennung von JusProg im Juni 2013 auf diesen Bereich der Erwachsenenfreigabe erstreckt werden wird, ist derzeit noch offen.