Bemerkenswert klare Worte
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Hamm hat im Beschluss vom 14.02.2012 – 25 W 23/12 – klare Worte zu den kostenrechtlichen Kenntnissen der Richterschaft gefunden. Anlässlich der Entscheidung der Frage, ob bei einem Mehrvergleich und Erstreckung der Prozesskostenhilfe für den Abschluss des Vergleichs auch eine die Differenzverfahrens- und die Terminsgebühr aus dem erhöhten Streitwert aus der Staatskasse zu erstatten sind, hat das Gericht die bemerkenswerte Worte gefunden: „Zunächst muss konstatiert werden, dass den meisten der nicht mit Kostenbeschwerden befassten Richter die hier maßgeblichen gebührenrechtlichen Probleme nicht bekannt sein werden. Dies gilt jedenfalls für die Mitglieder des erkennenden Senats, denen die Problematik erst seit deren Befassung mit ihnen in Beschwerdeverfahren bekannt geworden ist, bei ihrer Tätigkeit als Spruchrichter aber nicht bekannt war.“