Smart-Metering: Was verrät Ihr Stromzähler über Sie?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Schon länger ist Smart-Metering ein datenschutzrechtlich sehr relevantes Thema (auch schon hier im Blog). Forscher der University of South Carolina in den USA haben kürzlich laut Presse herausgefunden, dass viele Geräte wohl gar nicht fähig sind zum Datenschutz. Diese würden, so heißt es, unverschlüsselte Informationen aussenden, wodurch ein Außenstehender mit der richtigen Software bestimmen könne, ob jemand z.B. im Gebäude sei.
Kurz zum Hintergrund: Beim Smart-Metering handelt es sich um die „Kommunikation“ von Maschine zu Maschine (M2M) mit der Möglichkeit, einfach Stromdaten von Kunden auszulesen und Leitungen effektiver zu nutzen. Während die meisten Gerätetypen erst auf ein Signal eines Ableseterminals mit Informationen reagieren, senden die hier in Frage stehenden Geräte wohl kontinuierlich Informationen über den Standort und den Energieverbrauch aus.
In den USA sind laut Angaben von computerworld.com ein Drittel der Privathäuser sowie der Unternehmen bereits mit den „intelligenten Zählern“ ausgestattet. Auch in Deutschland ist Smart-Metering ein Thema. Von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurde im Juni 2012 zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den Lesegeräten eine Orientierungshilfe herausgegeben. Diese wurde bereits von Hans Peter Wiesemann in der ZD diskutiert (ZD 10/2012, 447, kostenpflichtig).
Überwiegen die Vorteile des Smart Metering die Nachteile beim Datenschutz?