Vorratsdatenspeicherung - der EuGH hat gesprochen. Was meinen Sie?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der EuGH hat heute entschieden, dass die EU-RiLi zur Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Fassung gegen europäisches Recht verstößt. Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend österreichische Staatsbürger. Sie argumentieren, dass die Speicherung ihre Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze.
Vorratsdaten umfassen keine Aufzeichnungen von Telefonaten und keine Texte von verschickten E-Mails. Stattdessen werden nur die Verbindungsdaten (bis zu 2 Jahren) gespeichert.
Die Richter waren der Ansicht, dass die Richtlinie die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten hat. In der vorläufigen Mitteilung heißt es: “It entails a wide-ranging and particularly serious interference with the fundamental rights to respect for private life and to the protection of personal data, without that interference being limited to what is strictly necessary." (hier als PDF). Zu Deutsch: " Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt."
Allerdings ist der Mitteilung auch zu entnehmen, dass eine gesetzlich anders ausgestaltete Form der Vorratsdatenspeicherung angemessen sein könnte: “Although the retention of data required by the directive may be considered to be appropriate for attaining the objective pursued by it, the wide-ranging and particularly serious interference of the directive with the fundamental rights at issue is not sufficiently circumscribed to ensure that that interference is actually limited to what is strictly necessary.” Zu Deutsch:Zwar ist die nach der Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung der Daten zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels geeignet, doch beinhaltet sie einen Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die zu gewährleisten vermögen, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt. Die schriftliche Urteilsbegründung wird im Laufe des Tages hier veröffentlicht.
Die RiLi ist nun rückwirkend nicht mehr gültig. Die EU könnte aber eine neue RiLi erarbeiten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Das BVerfG hatte 2010 das entsprechende deutsche Gesetz für verfassungswidrig erklärt (hier) und mehrfach im Blog. Die derzeitige Bundesregierung wollte die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, hatte aber betont, erst dieses EuGH-Urteil abwarten zu wollen.
Finden Sie das Urteil juristisch überzeugend?
Wie geht es jetzt in Deutschland weiter?
(Danke Herrn Josef Wittmann für die Zusammenfassung.)