EU Datenschutzreform: Vorschlag des Rats ist raus (General Approach - Datenschutz-GVO)
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Für alle, die sich mit der Reform näher beschäftigen, hier das Link zum engl. Ratsdokument von heute. Der eigentliche Text der GVO beginnt auf S. 75 und endet auf S. 201. Siehe auch das Faktenblatt auf Deutsch.
Die Diskussionen zur Reform sind einen Schritt weiter, aber noch nicht am Ziel. Die BuReg ist erwartungsgemäß sehr optimistisch.
Das deutsche Datenschutzniveau werde trotz unterschiedlicher Traditionen der EU-Länder „im Wesentlichen erhalten“, meint Bundesinnenminister de Maizière . Das deutsche Recht sei „in vielen Punkten Maßstab" für die EU-Datenschutz-GVO gewesen. Bundesjustizminister Maas glaubt, dass die Reform den deutschen Verbrauchern nützen werde. „In Zukunft wird es keine Flucht von Anbietern in Datenschutzoasen mehr geben“, sagte er. Er betont, dass nach das Ratsdokument das Recht auf Löschung ihrer Daten (gemeint ist das vom EuGH für Suchmaschinen bestätigte „Recht auf Vergessenwerden“ - hier im Blog) in manchen Fällen enthalte. Positiv sind für ihn auch die die vorgesehenen Möglichkeiten, die Daten zu einem anderen Anbieter oder einer anderen sozialen Plattform zu übertragen.
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