Was so passiert: Verteidiger legt Rechtsmittel ein - Betroffener legt per Telefon Rückwärtsgang ein...
Gespeichert von Carsten Krumm am
Schon etwas komisch. Der Verteidiger legt Rechtsmittel ein - der Betroffene ruft bei Gericht an und möchte dieses Rechtsmittel zurücknehmen. Was nun?
Der entgegenstehende Wille des Mandanten ist nach der gesetzlichen Wertung des § 297 StPO über den auf die Einlegung des Rechtsmittels abstellenden Wortlaut hinaus auch bei einem später eintretenden Widerspruch zu beachten. Verfolgt der Verteidiger ein Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen weiter, ist es als unzulässig zu verwerfen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2015 - III-2 Ws 300/15