Ein (kleines) Eis zusätzlich für jedes Kind im nächsten Jahr!
Gespeichert von Prof. Dr. Claus Koss am
In den nächsten beiden Jahren bleibt mehr Einkommen bei der Einkommensteuer steuerfrei. Mit dem am 1. Dezember 2016 beschlossenen Gesetz ändern sich folgende Freibeträge (Quelle: Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling [BC] 2016 S. 539):
Höhe des Grundfreibetrags 2016 2017 2018
(bisher)
EUR EUR EUR
Einzelveranlagung 8.652 8.820 9.000
Zusammenveranlagung 17.304 17.640 18.000
Das deutsche Steuerrecht sieht einen progressiven Tarif vor, d.h. ab bestimmten Grenzwerten steigt der Tarif überproportional an. Dadurch kommt es zur sog. 'kalten Progression'. Zum Beispiel durch tarifliche Lohnerhöhungen kann es passieren, dass der Arbeitnehmer netto weniger hat. Zum Abbau dieser 'kalten Progression' werden die Grenzwert in 2017 um 0,73% (geschätzte Inflationsrate für 2016) und in 2018 um 1,65% (geschätzte Inflationsrate 2017) erhöht. Da die Lohnsteuer (also die Einkommensteuer auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) das wertmäßig größte Steueraufkommen hat, wäre es sachgerecht gewesen, die durchschnittlichen Lohnsteigerungen für die Anhebung zu wählen.
Außerdem wird der Kinderfreibetrag wie folgt angehoben:
Höhe des Kinderfreibetrags 2016 2017 2018
(bisher)
EUR EUR EUR
1/2 Kinderfreibetrag 2.304 2.358 2.394
1/1 Kinderfreibetrag 4.608 4.716 4.788
Zum Vergleich: der Altersentlastungsbetrag für Einkünfte, die nicht Renteneinkünfte sind, beträgt bei Vollendung des 64. Lebensjahres in 2004 40% der Einkünfte, maximal 1.900 EUR, bei Vollendung in 2015 24,0, maximal 1.140 EUR und schmilzt bis auf Null bei Vollendung des 64. Lebensjahres in 2039 ab.
Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt mit 1.320 EUR (halber Freibetrag) bzw. 2.640 EUR (ganzer Freibetrag) unverändert.
Das Kindergeld wird 2017 und 2018 um jeweils zwei Euro monatlich pro Kind angeboben:
Monatliches Kindergeld 2016 2017 2018
(bisher)
EUR EUR EUR
Erstes und zweites Kind, jeweils 190 192 194
Drittes Kind 196 198 200
Viertes und jeweis weitere Kind 221 223 225
Zum Vergleich: Eine Kugel Eis kostet zwischen 80 Cent und 2 Euro.