Verzögerungen im Betriebsablauf - Japanischer Lokführer erhält posthum 0,40 Euro
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Vor einigen Monaten hatte Markus Stoffels hier im BeckBlog über einen Fall aus dem Land der aufgehenden Sonne (und der pünktlichen Züge) berichtet:
Der - im Verlaufe des Rechtsstreits verstorbene - Kläger ist Lokomotivführer und verlangt neben der Bezahlung von einer Minute Arbeit (43 Yen) weitere 2,2 Mio. Yen (rund 16.000 Euro) Schadensersatz. Im Juni 2020 sollte er einen Zug in ein Depot im Bahnhof von Okayama bringen, wartete aber am falschen Bahngleis auf dessen Ankunft. Sein Versehen bemerkte er erst, als ein anderer Zug einfuhr. Er eilte zum richtigen Bahnsteig, kam dort aber zwei Minuten zu spät an, was schließlich zu einer einminütigen Verspätung bei der Abfahrt und einer einminütigen Verspätung beim Abstellen des Zuges im Depot führte. Daraufhin zog ihm sein Arbeitgeber West Japan Railway 85 Yen vom Juli-Gehalt ab. Die Begründung: Er habe in den zwei Minuten, in denen sich der Umstieg verzögerte, keine Arbeit geleistet. Nachdem der Fahrer die Angelegenheit an eine Arbeitnehmer-Meldestelle herangetragen hatte, reduzierte der Bahnbetreiber den Lohnabzug auf 43 Yen für eine Minute Verspätung.
Presseberichten zufolge hat das örtliche Gericht der Klage nur hinsichtlich des Arbeitslohns (nebst Überstundenzuschlag) im Umfang von insgesamt 56 Yen (ca. 0,40 Euro) stattgegeben. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen der durch das Verhalten der Arbeitgeberin erlittenen psychischen Leiden wurde verneint.